Möchten Sie in der Schweiz ein Kind adoptieren, so müssen Sie sich auf ein Verfahren mit mehreren Schritten und langen Wartezeiten einstellen. Wie die Adoption funktioniert, welche Arten der Adoption es gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.
Bei einer Adoption nehmen Personen ein Kind bei sich zu Hause auf und übernehmen die Rolle der leiblichen Eltern. Somit fallen auch dieselben Pflichten und Rechte auf sie wie auf leibliche Eltern. Sie müssen sich um die Betreuung und Pflege sowie um die gesetzliche Vertretung des Adoptivkindes kümmern und für dessen Unterhalt sorgen.
Als Adoptiveltern haben Sie auch Anspruch auf dieselben Leistungen wie leibliche Eltern. Dazu gehören etwa die Kinderzulagen.
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Eine Adoption kann in der Schweiz nur dann zustandekommen, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
Es gibt in der Schweiz mehrere Arten der Adoption:
Bei dieser Art der Adoption entscheidet sich ein Ehepaar gemeinsam dazu, ein Kind bei sich aufzunehmen. Dabei müssen zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind Sie verheiratet und wollen adoptieren, so können Sie nur gemeinschaftlich mit Ihrem Ehepartner adoptieren. Das bedeutet, dieser muss der Adoption zustimmen.
Paare in streingetragenen Partnerschaften sind in der Schweiz ausschliesslich zur Stiefkindadoption berechtigt. Jedoch ist seit dem 1. Juli 2022 die “Ehe für Alle” gültig und eingetragene Partner können ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Somit ist seit Juli 2022 die Adoption auch für gleichgeschlechtliche verheiratete Paare möglich.
Bei der Einzeladoption entschliessen Sie sich dazu, alleine ein Kind zu adoptieren. Auch hierfür müssen Sie mindestens 28 Jahre alt sein. Eine zusätzliche Voraussetzung bei der Einzeladoption ist, dass Sie ledig sind. Das bedeutet, Sie dürfen weder verheiratet sein, noch sich in einer eingetragenen Partnerschaft befinden.
Im Ausnahmefall dürfen Sie jedoch auch alleine adoptieren, wenn Sie verheiratet sind. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie und Ihr Ehepartner bereits mindestens drei Jahre lang gerichtlich getrennt sind, wenn Ihr Partner dauerhaft urteilsunfähig ist oder wenn Ihr Partner seit mindestens zwei Jahren abwesend und sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
Erfahren Sie hier, wie Sie in der Schweiz eine Bescheinigung über den Familienstand, eine Heiratsurkunde oder eine Scheidungsurkunde erhalten können.
Sie haben in der Schweiz auch die Möglichkeit, das Kind Ihres Partners zu adoptieren. Diese Option steht Ihnen offen, wenn Sie verheiratet sind, sich in einer eingetragenen Partnerschaft oder einer faktischen Lebensgemeinschaft befinden. Auch für diese Art der Adoption müssen Sie und Ihr Partner bereits seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen.
In gewissen Fällen können Sie auch eine volljährige Person adoptieren. Dafür muss die Person vor der Adoption bereits mindestens ein Jahr bei Ihnen gewohnt haben, als sie noch minderjährig war. Die Person darf während dieses Jahres auch bereits volljährig gewesen sein, falls sie pflegebedürftig ist, und Sie sich in diesem Jahr um die Pflege gekümmert haben oder wenn andere schwerwiegende Gründe vorliegen.
Das Adoptionsverfahren beinhaltet folgende Schritte:
Wollen Sie in der Schweiz ein Kind adoptieren, so müssen Sie sich zunächst an die Zentralbehörde Ihres Kantons (ZBK) wenden. Hier findet ein erstes Informationsgespräch statt und Sie können formell ein Gesuch um Eröffnung des Adoptionsverfahrens einreichen. Welche Dokumente Sie mit dem Gesuch einreichen müssen, erfahren Sie von Ihrer ZBK. Nun wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Im Anschluss daran wird mithilfe mehrerer Gespräche ermittelt, ob Sie sich für eine Adoption eignen. Ihre persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Lage sowie Ihre Wohnsituation werden überprüft und es wird festgestellt, ob Sie sich um die Erziehung, Pflege und Ausbildung eines Adoptivkindes kümmern können.
Wurde über Ihre Eignung positiv entschieden, so bekommen Sie eine Eignungsbescheinigung von Ihrer ZBK. Diese berechtigt Sie zur Adoption und ist drei Jahre lang gültig. Sollte die Zeit nicht ausreichend sein, können Sie um Verlängerung ansuchen. Sie befinden sich nun auf der Warteliste für eine Adoption.
Fällt die Entscheidung über Ihre Eignung negativ aus, so können Sie dagegen innerhalb von 30 Tagen eine Beschwerde beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales erheben.
Mit viel Geduld und etwas Glück werden Sie nun als Adoptiveltern für ein Kind ausgewählt. Die Zuteilung erfolgt durch die Vermittlungsstelle Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH) oder die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Wird ein Kind für Sie vorgeschlagen und Sie nehmen den Vorschlag an, so wird Ihnen von der ZBK die Bewilligung zur Aufnahme des Kindes erteilt.
Nun müssen Sie sich mindestens ein Jahr um die Pflege des Kindes kümmern, während die KESB die Vormundschaft über das Kind behält. In dieser Zeit wird das Pflegeverhältnis von der kantonalen Behörde beaufsichtigt.
Nach Ablauf dieses Pflegejahres können Sie die Adoption offiziell beantragen und Ihr Adoptionsgesuch wird abschliessend bearbeitet.
Da es in der Schweiz weitaus mehr Personen gibt, die adoptieren wollen, als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, müssen Sie mit Wartezeiten von bis zu fünf Jahren rechnen.
Die Kosten des gesamten Adoptionsprozesses belaufen sich auf etwa 5.000 Franken.
Der Ablauf und die Kosten beziehen sich auf die Inlandsadoption in der Schweiz. Bei einer internationalen Adoption variiert der Ablauf und die Kosten sind weitaus höher.
Die Adoption in der Schweiz verläuft in mehreren Schritten und ist mit Kosten von etwa 5.000 Franken verbunden. Aufgrund der geringen Anzahl an Kindern, die zur Adoption freigegeben werden, müssen Sie mit Wartezeiten von bis zu fünf Jahren rechnen.
In der Schweiz ist die Einzeladoption, die gemeinschaftliche Adoption, die Stiefkindadoption und die Erwachsenenadoption möglich. Je nach Adoptionsart müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.