Das Arbeitslosengeld hilft in der ersten Zeit im Fall eines Jobverlusts, damit Sie die laufenden Kosten decken können. Sie bekommen gleichzeitig Unterstützung, damit Sie schnell wieder eine neue Stelle finden.
Angestellte sind in der Schweiz automatisch versicherungspflichtig bei der Arbeitslosenkasse. Sie zahlen monatlich ein. Wer arbeitslos wird und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt über einen gewissen Zeitraum Arbeitslosengeld ausbezahlt.
Sie sind automatisch versichert, wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind. Alle anderen, beispielsweise Selbstständige, können eine freiwillige Versicherung in Erwägung ziehen.
Die Staatsbürgerschaft ist nicht relevant. Wer lange genug versicherungspflichtig in der Schweiz gearbeitet hat und auch sonst alle Bedingungen erfüllt, kann auch mit ausländischer Staatsbürgerschaft Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung: Es liegt eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung vor.
Grenzgänger, die außerhalb der Schweiz wohnen, können zwar die Vermittlungsservices in Anspruch nehmen, jedoch kein Schweizer Arbeitslosengeld beziehen.
Sie müssen folgende Punkte erfüllen, um Arbeitslosengeld beziehen zu können:
Ausnahmen bezüglich der Beitragszeit:
Sie müssen sich bei der Arbeitsvermittlung anmelden, sobald Sie von Ihrem Jobverlust erfahren. Es ist notwendig, dass Sie schon während der Kündigungsfrist mit Ihrer Suche nach einer neuen Anstellung beginnen. Auch befristet Beschäftigte müssen sich etwa drei Monate vor Ende des Vertrags bereits melden.
Arbeitslosengeld beantragen Sie dann am Ende Ihrer Kündigungsfrist, wenn Sie in der Zwischenzeit keine neue Arbeit gefunden haben.
1. Sie melden sich zur Arbeitsvermittlung an
2. Sie reichen die nötigen Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ein
Reichen Sie die oben angeführten Unterlagen und die ausgefüllten Formulare vollständig ein. Entweder über das Onlineportal oder persönlich/per Post bei ihrem zuständigen RAV. Je früher Ihr Antrag bearbeitet werden kann, desto schneller wird Geld ausbezahlt.
Sie benötigen zur Beantragung folgendes:
Gegebenenfalls wird die Arbeitslosenkasse weitere Dokumente einfordern, darüber werden Sie individuell informiert.
Die Auszahlung kann monatlich schwanken, da Sie nur für die Werktage (Montag bis Freitag) Tagegeld bekommen. Berechnet wird das Tagegeld nach folgenden Schritten:
Ausnahmen gelten für jene, die nicht die normalen Beitragszeiten erfüllen. Informationen hierzu finden Sie hier unter Punkt 6. Eine erste Berechnung, wie hoch die Auszahlung in Ihrem Fall sein würde, können Sie beim Arbeitslosengeldrechner vornehmen.
Ausgezahlt wird der Betrag immer rückwirkend im Laufe des Folgemonats. Damit die Arbeitslosenentschädigung Sie so früh wie möglich erreicht, ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen rechtzeitig abgeben.
Die Anzahl der Tagegelder, die jemand erhalten kann, ist nach Beitragsmonaten und Alter gestaffelt. Junge Menschen mit wenig Beitragsmonaten bekommen 200 Tagegelder, das Maximum von 520 Tagegeldern wird an über 55-Jährige ausgezahlt, die mehr als 22 Beitragsmonate vorweisen können. Dazwischen erfolgt eine Staffelung.
Der Anspruchendet, sobald Sie das Alter für die AHV-Altersrente erreichen oder Ihr Kontingent an Tagegeldern aufgebraucht ist.
Auch für Invalide und Unterhaltspflichtige gibt es Zusatzregelungen. Alle Bedingungen und Staffelungen können Sie hier nachlesen.
Arbeitslosengeld hilft in den ersten Wochen nach einem Jobverlust, den Lebensunterhalt decken zu können. Um sich für die Auszahlung zu qualifizieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Der wichtigste Faktor dabei ist, wie lange Sie vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Sie müssen sich rasch arbeitssuchend melden, wenn Sie von Ihrer Kündigung erfahren. Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie außerdem vorweisen, dass Sie bereits erste Versuche unternommen haben, um Ihre Arbeitslosigkeit zu verhindern (Bewerbungen etc.).
Wie lange und in welcher Höhe Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wird, hängt von Ihrem Alter, der Beitragszeit in den zwei Jahren zuvor und einer möglichen Unterhaltspflicht gegenüber Kindern ab.