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Gemeinde Commune Comune > Beschaftigung > Die Schweizer Arbeitslosenentschädigung

Was versteht man unter Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld hilft in der ersten Zeit im Fall eines Jobverlusts, damit Sie die laufenden Kosten decken können. Sie bekommen gleichzeitig Unterstützung, damit Sie schnell wieder eine neue Stelle finden.

Die Schweizer Arbeitslosenentschädigung

Wie ist das System aufgebaut?

Angestellte sind in der Schweiz automatisch versicherungspflichtig bei der Arbeitslosenkasse. Sie zahlen monatlich ein. Wer arbeitslos wird und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt über einen gewissen Zeitraum Arbeitslosengeld ausbezahlt.

Wie kann man sich versichern?

Sie sind automatisch versichert, wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind. Alle anderen, beispielsweise Selbstständige, können eine freiwillige Versicherung in Erwägung ziehen.

Wer kann Arbeitslosengeld beantragen?

Die Staatsbürgerschaft ist nicht relevant. Wer lange genug versicherungspflichtig in der Schweiz gearbeitet hat und auch sonst alle Bedingungen erfüllt, kann auch mit ausländischer Staatsbürgerschaft Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung: Es liegt eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung vor.

Grenzgänger, die außerhalb der Schweiz wohnen, können zwar die Vermittlungsservices in Anspruch nehmen, jedoch kein Schweizer Arbeitslosengeld beziehen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung von Arbeitslosengeld?

Sie müssen folgende Punkte erfüllen, um Arbeitslosengeld beziehen zu können:

  • • Sie haben ganz oder teilweise Ihre Arbeitsstelle verloren.
  • • Sie waren über mindestens zwölf Monate während der letzten zwei Jahre in der Schweiz in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
  • • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz.
  • • Sie sind älter als 15 Jahre und noch nicht im Alter für AHV-Altersrente (Frauen: 64 Jahre, Männer: 65 Jahre).
  • • Sie können eine neue Beschäftigung antreten, sofern eine passende vermittelt werden kann, und nehmen an Eingliederungsmassnahmen teil.
  • • Sie nehmen an Terminen und Informationsveranstaltungen teil.

Ausnahmen bezüglich der Beitragszeit:


  • • Sie haben ein Kind unter zehn Jahren erzogen: Dann haben Sie vier Jahre Zeit, die zwölf nötigen Beitragsmonate zu erreichen. Jede weitere Geburt verlängert den Zeitraum erneut um zwei Jahre.
  • • Sie haben zeitweise in einem EU/EFTA-Staat gearbeitet, zuletzt aber wieder in der Schweiz.
  • • Auslandszeiten werden dann angerechnet.
  • • Sie haben für eine Schweizer Firma im Ausland gearbeitet. Auch diese Zeiten werden angerechnet.
  • • Sie haben schweizerischen Militär-, Zivil- und Schutzdienst geleistet.
  • • Weitere Ausnahmen gibt es im Krankheits- oder Ausbildungsfall, sie können Sie hier genau nachlesen.

Welche Fristen sind wichtig?

Sie müssen sich bei der Arbeitsvermittlung anmelden, sobald Sie von Ihrem Jobverlust erfahren. Es ist notwendig, dass Sie schon während der Kündigungsfrist mit Ihrer Suche nach einer neuen Anstellung beginnen. Auch befristet Beschäftigte müssen sich etwa drei Monate vor Ende des Vertrags bereits melden.

Arbeitslosengeld beantragen Sie dann am Ende Ihrer Kündigungsfrist, wenn Sie in der Zwischenzeit keine neue Arbeit gefunden haben.

So läuft die Beantragung von Arbeitslosengeld ab

1. Sie melden sich zur Arbeitsvermittlung an

  • online: Hier finden Sie das Onlineformular.
  • persönlich: Gehen Sie zum zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

2. Sie reichen die nötigen Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ein

Reichen Sie die oben angeführten Unterlagen und die ausgefüllten Formulare vollständig ein. Entweder über das Onlineportal oder persönlich/per Post bei ihrem zuständigen RAV. Je früher Ihr Antrag bearbeitet werden kann, desto schneller wird Geld ausbezahlt.

Welche Dokumente sind nötig?

Sie benötigen zur Beantragung folgendes:

  • • das Formular “Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
  • • das Formular “Angaben der versicherten Person” (Sie erhalten dieses automatisch per Post)
  • • die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre
  • • Nachweise darüber, dass Sie bisher keine neue Anstellung finden konnten (Bewerbungsschreiben, Absagebriefe o.ä.)
  • • Ihren Versicherungsausweis (AHV/IV) oder die Krankenversicherungskarte
  • v Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass
  • • Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde
  • • Kündigungsschreiben, Zeugnisse der letzten Arbeitgeber, Aus- und Weiterbildungsnachweise
  • • Nachweis über die Meldung bei der Arbeitsvermittlung (Formular “Meldung bei der Wohngemeinde” oder die Anmeldung beim RAV)
  • • ggf. Ihre Aufenthaltsbewilligung
  • • ggf. das Formular “PD U1” (wenn Sie aus einem EU/EFTA-Mitgliedstaat in die Schweiz kommen)

Gegebenenfalls wird die Arbeitslosenkasse weitere Dokumente einfordern, darüber werden Sie individuell informiert.

So läuft die Beantragung von Arbeitslosengeld ab

In welcher Höhe wird Arbeitslosengeld ausgezahlt?

Die Auszahlung kann monatlich schwanken, da Sie nur für die Werktage (Montag bis Freitag) Tagegeld bekommen. Berechnet wird das Tagegeld nach folgenden Schritten:

  • • Die Höhe des durchschnittlichen versicherten Einkommens in den sechs (oder, falls vorteilhafter, zwölf) Monaten vor der Arbeitslosigkeit wird berechnet.
  • 70% dieses Einkommens erhalten sie als Arbeitslosenentschädigung. Wer unterhaltspflichtig gegenüber Kindern ist, weniger als 3'797 Franken an Durchschnittsverdienst hatte oder Invalidenrente mit mindestens 40% Invaliditätsgrad bezieht, bekommt sogar 80% des Einkommens ausbezahlt.
  • Zulagen werden angerechnet, falls Sie Unterhaltspflicht gegenüber Kindern haben.

Ausnahmen gelten für jene, die nicht die normalen Beitragszeiten erfüllen. Informationen hierzu finden Sie hier unter Punkt 6. Eine erste Berechnung, wie hoch die Auszahlung in Ihrem Fall sein würde, können Sie beim Arbeitslosengeldrechner vornehmen.

Über welchen Zeitraum wird Arbeitslosengeld ausbezahlt?

Ausgezahlt wird der Betrag immer rückwirkend im Laufe des Folgemonats. Damit die Arbeitslosenentschädigung Sie so früh wie möglich erreicht, ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen rechtzeitig abgeben.

Die Anzahl der Tagegelder, die jemand erhalten kann, ist nach Beitragsmonaten und Alter gestaffelt. Junge Menschen mit wenig Beitragsmonaten bekommen 200 Tagegelder, das Maximum von 520 Tagegeldern wird an über 55-Jährige ausgezahlt, die mehr als 22 Beitragsmonate vorweisen können. Dazwischen erfolgt eine Staffelung.

Der Anspruchendet, sobald Sie das Alter für die AHV-Altersrente erreichen oder Ihr Kontingent an Tagegeldern aufgebraucht ist.

Auch für Invalide und Unterhaltspflichtige gibt es Zusatzregelungen. Alle Bedingungen und Staffelungen können Sie hier nachlesen.

Zusammenfassung

Arbeitslosengeld hilft in den ersten Wochen nach einem Jobverlust, den Lebensunterhalt decken zu können. Um sich für die Auszahlung zu qualifizieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Der wichtigste Faktor dabei ist, wie lange Sie vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Sie müssen sich rasch arbeitssuchend melden, wenn Sie von Ihrer Kündigung erfahren. Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie außerdem vorweisen, dass Sie bereits erste Versuche unternommen haben, um Ihre Arbeitslosigkeit zu verhindern (Bewerbungen etc.).

Wie lange und in welcher Höhe Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wird, hängt von Ihrem Alter, der Beitragszeit in den zwei Jahren zuvor und einer möglichen Unterhaltspflicht gegenüber Kindern ab.