Sie oder jemand aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis möchte in der Schweiz einen Antrag auf Asyl stellen? Wir haben die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf und die Voraussetzungen für das Asylverfahren in der Schweiz für Sie zusammengestellt.
Mit dem Asylstatus erkennt ein Land an, dass ein Bürger eines anderen Staates aus bestimmten Gründen verfolgt wird und daher Schutz benötigt. Geflüchtete bekommen dann einen vorübergehenden Aufenthaltstitel, um in der Schweiz bleiben zu können, weil in ihrem Heimatland kein ungefährliches Leben für sie sichergestellt werden kann.
Einen Antrag auf Asyl können Menschen stellen, die in ihrem Herkunfts- oder Wohnortland verfolgt werden. Gründe für die Verfolgung können die Religion, die Nationalität, die politischen Überzeugung, die Rasse oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein. Auch Personen, die um Ihre persönliche Freiheit fürchten, können einen Antrag stellen.
Für anerkannte Flüchtlinge gibt es die Möglichkeit auf Familiennachzug. Dafür gibt es spezielle Voraussetzungen und es können auch nicht alle Verwandten in die Schweiz nachkommen.
Sonderfall humanitäres Visum: Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre körperliche Integrität oder Ihr Leben ernsthaft, konkret und direkt gefährdet sind. Wichtig: Diese Anträge werden sehr streng geprüft. Krieg oder eine Krisensituation im Heimatland reichen leider nicht aus, um ein solches Visum zu erhalten. Infos zum Antrag finden Sie im nächsten Kapitel.
Ein Asylgesuch können Sie auf zwei Arten stellen: Schriflich oder auch mündlich. Formal gibt es keine bestimmten Anforderungen. Das geht nur innerhalb der Schweiz.
An folgenden Orten ist das möglich:
Wer sich aktuell noch in einem anderen Staat aufhält, hat nur eine Möglichkeit: Zu einer Schweizer Vertretung gehen und versuchen, ein humanitäres Visum zu bekommen. Mit diesem kann man dann nämlich in die Schweiz einreisen, um den Asylantrag zu stellen. Dieses Visum wird jedoch nur in seltenen Fällen ausgestellt.
Sie werden zu einer Anhörung eingeladen, bei der Sie Ihre Gründe detailliert angeben können. Nach der Prüfung Ihres Antrags durch das Staatssekretariat für Migration erhalten Sie einen Asylbescheid. Wenn die Asylgründe als glaubhaft eingestuft werden, werden Sie als Flüchtling anerkannt und erhalten Asyl. Sollten Sie abgelehnt werden und damit nicht einverstanden sein, können Sie Rekurs (Einspruch) einlegen.
Eine genaue Darstellung des Verfahrens finden Sie bei der Schweizer Flüchtlingshilfe.
Im Regelfall wird versucht, über einen Pass oder ähnliches Ihre Personalien festzustellen. In vielen Fällen ist das aber nicht möglich, weil die Papiere verloren gegangen sind. Für den Antrag selbst benötigen Sie kein spezielles Formular. Sie legen Ihre Fluchtgründe dar und reichen, wenn möglich, Beweise über die Verfolgung mit ein.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen abgeschlossen sein sollen. Kosten fallen keine an.
Anerkannte Flüchtlinge mit Asylstatus können arbeiten. Wichtig ist, dass die Aufnahme der Arbeit vorab vom Arbeitgeber gemeldet wird. Menschen, die in einer Flüchtlingsunterkunft leben und auf ihren Asylbescheid warten, arbeiten in der Regel dort mit (Reinigung, Verpflegung usw.). Außerhalb dürfen sie nur gemeinnützigen Beschäftigungen nachgehen.
Wenden Sie sich am besten an die Schweizer Flüchtlingshilfe. Zwar sind die Bundesasylzentren bzw. das Staatssekretariat für Migration zuständig, dort ist es jedoch meist schwieriger, Ansprechpartner und detaillierte Informationen zu bekommen.
Wer aus seinem Heimatland aufgrund gefährlicher Lebensumstände fliehen muss, kann in der Schweiz einen Antrag auf Asyl stellen. Wichtig ist: Das Ansuchen kann nur im Inland gestellt werden. Flüchtlingen müssen also zunächst zur Grenze gelangen. Dann können sie die Gründe darlegen, wieso sie zuhause verfolgt werden.
Werden diese als glaubhaft eingestuft, erkennt die Schweiz die Person als hilfsbedürftig an. Anerkannte Flüchtlinge können im Land bleiben und versuchen, sich ein neues Leben aufzubauen. Die Hürden sind allerdings sehr hoch und eine Unterstützung durch die Flüchtlingshilfe ist für Betroffene auf jeden Fall ratsam.