Eine Aufenthaltsbewilligung ist eine schriftliche Genehmigung, dass sich eine ausländische Person für einen bestimmten Zeitraum und einen bestimmten Zweck in einem Land aufhalten darf. Sie wird in der Schweiz benötigt, wenn Sie sich als ausländischer Staatsbürger über drei Monaten im Land aufhalten möchten. Dabei wird unterschieden, ob Sie aus einem EU-Land und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) oder einem anderen Land, das nicht zu diesen Bündnissen gehört, kommen. Bei EU- und EFTA-Staaten ist die Aufenthaltsbewilligung wesentlich einfacher geregelt.
Die Aufenthaltsbewilligung können Menschen beantragen, die planen in der Schweiz zu arbeiten oder an der Universität zu studieren. Als weiterer Grund zählt, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner, oder zu Ihrer Familie ziehen und zusammenleben möchten. Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Sie keinen legitimen Grund für Ihren Aufenthalt vorweisen können oder Ihnen die finanziellen Mittel für Ihren Lebensunterhalt fehlen.
Die Aufenthaltsbewilligung ist insofern wichtig, als dass Ihnen dadurch erst ermöglicht wird in der Schweiz zu arbeiten, zu studieren und sich für einen längeren Zeitraum dort aufzuhalten.
Die Voraussetzungen variieren, je nach dem, aus welchem Land Sie stammen. Als Kriterium für den Erhalt der Bewilligung gilt der Grund und die Dauer Ihres Aufenthaltes, der je nach Fall individuell bewertet wird.
Wenn Sie aus einem EU/EFTA – Land kommen und länger als drei Monate planen in der Schweiz zu arbeiten, dann benötigen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag, den Sie dann bei den Behörden vorlegen.
Sollten Sie aus einem EU/EFTA-Land kommen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, dann müssen Sie vorweisen können, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Sie dürfen von dem Schweizer Staat nicht finanziell abhängig werden. Hinzu kommt, dass Sie sich eigenständig um einen Krankenversicherungsschutz kümmern und diesen bei der Beantragung vorlegen müssen.
Wenn Sie ein Staatsbürger Großbritanniens sind, dann gelten für Sie die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Der Grund hierfür ist der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Weitere Informationen dazu können Sie hier finden.
Da es für eine Beantragung individuelle Gründe gibt, sollten Sie beachten, aus welchem Land Sie kommen und zu welchem Zeitpunkt Sie eine Aufenthaltsbewilligung benötigen. Das könnte eine Erwerbstätigkeit sein oder auch ein Familiennachzug. Wenn Sie planen oder wissen, dass Sie für einen längeren Zeitraum als drei Monate in der Schweiz leben möchten, dann sollten Sie sich frühzeitig um eine Aufenthaltsbewilligung bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzes und damit Kantons bemühen, da dies einige Zeit dauern kann.
Den Antrag erhalten Sie bei der jeweiligen kantonalen Behörde für Migration und Arbeit Ihres Wohnortes. Welche Formulare Sie ausfüllen müssen, welche Formalitäten erfüllt werden müssen und wie lange die Antragstellung dauert, erfahren Sie über Ihre zuständige kantonale Behörde.
Auch vom Ausland aus kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dafür müssen Sie mit dem Schweizer Konsulat in Ihrem Land Kontakt aufnehmen
Die Gültigkeit der Aufenthaltsdauer variiert je nach Grund der Bewilligung. Wenn die Bewilligung auf einem Arbeitsverhältnis beruht, dann können Sie davon ausgehen, dass die Dauer des Arbeitsvertrages als Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsbewilligung zählt.
Wenn Sie eine Arbeitsbescheinigung von einem Jahr, mehreren Jahre oder von einem unbegrenzten Arbeitsverhältniss vorweisen können, dann erhalten Sie, wenn Sie aus einem EU/EFTA- Land kommen, eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Die Kosten variieren je nach Grund der Erteilung der Bewilligung. Zur Bearbeitungszeit werden generell keine spezifischen Angaben gemacht, da die Kantone unterschiedlich arbeiten. Die Kosten liegen aber typischerweise zwischen 30-95 Schweizer Franken.
Dieses Verwaltungsverfahren ist in anderen Ländern üblich: