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Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Homosexuelle Paare konnten in der Schweiz bis Juli 2022 nicht heiraten, sondern lediglich eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Wenn die Beziehung nicht mehr funktioniert und auf einer oder beiden Seiten ein Trennungswunsch besteht, kann die Partnerschaft gerichtlich aufgelöst werden. Wie die Auflösung funktioniert und was die Auswirkungen sind, erfahren Sie in unserem Artikel.

Wenn sich eingetragene Paare trennen, können Sie eine Auflösung der Partnerschaft beantragen.

Auflösung der eingetragenen Partnerschaft: Was passiert?

Die eingetragene Partnerschaft gleicht in vielen Bereichen der Ehe. Dennoch unterscheiden sich die beiden auch in einigen Punkten voneinander. Daher sind auch die Auswirkungen der Auflösung etwas anders als die einer Scheidung. Wenn die Partnerschaft aufgelöst wird, hat das folgende Konsequenzen:

1. Gütertrennung

Da in einer eingetragenen Partnerschaft, anders als in einer Ehe, die Gütertrennung herrscht, ist die Aufteilung der Vermögenswerte vergleichbar unkompliziert. Jeder nimmt das Vermögen und die Gegenstände wieder mit, die er oder sie in die Beziehung mitgebracht hat.

Sie und Ihr Partner entscheiden darüber, wer gemeinsam gekaufte Gegenstände bekommt. Diese Person muss die andere Person finanziell entschädigen. Wurden Vermögenswerte mit einem Vermögensvertrag in die Partnerschaft gebracht, müssen diese nun geteilt werden.

2.Unterhalt

Grundsätzlich sind keine Unterhaltszahlungen zwischen den Ex-Partnern vorgesehen. Falls aber eine Person im Zuge der gemeinsamen Aufgabenverteilung keiner oder nur begrenzt einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, kann ein Unterhaltsanspruch zuerkannt werden.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich eine Person hauptsächlich um den Haushalt und eventuell die Kinderbetreuung gekümmert hat. In diesem Fall muss dieser Person Unterhalt gezahlt werden, bis sie oder er wieder selbst für den eigenen Unterhalt aufkommen kann.

3. Erbschaft und Steuern

Durch die Auflösung haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Erbe Ihres Ex-Partners und umgekehrt.

Nachdem Sie die Partnerschaft aufgelöst haben, werden Sie und Ihr ehemaliger Partner wieder getrennt besteuert.

4. AHV und Rentenversicherungen:

Gemeinsam eingezahlte Beiträge in die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und andere Rentenversicherungen werden zwischen den Partnern aufgeteilt. Jeder erhält 50% der Guthaben.

5. Kinder:

Da gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft ausschliesslich zur Stiefkindadoption berechtigt sind, ist das Thema des Sorgerechts weniger relevant als bei einer Scheidung.


Zwischen dem adoptierenden Partner und dem Stiefkind besteht aber ein Recht auf persönlichen Kontakt nach der Trennung. Dieser Kontakt wird in der Regel gemeinsam zwischen den Ex-Partnern geregelt, kann jedoch bei Uneinigkeiten von einem Gericht festgelegt werden.


Wie funktioniert die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft?

Die Partnerschaft kann aufgelöst werden, wenn beide Partner das wünschen, aber auch einseitig, wenn ein Partner gegen eine Trennung ist. In beiden Fällen wird die Auflösung von einem Zivilgericht vollzogen. Eine Übersicht über die Gerichte finden Sie online. Wenn Sie nicht sicher sind, an welches Gericht Sie sich wenden müssen, fragen Sie einen Anwalt oder Ihre kantonale Justizbehörde.

1. Gemeinsames Begehren um gerichtliche Auflösung

Wenn beide Partner der Auflösung der Partnerschaft zustimmen, gehen Sie gemeinsam zum Zivilgericht Ihres Kantons. Hier reichen Sie ein schriftliches Gesuch um Auflösung ein. Ein Formular dazu erhalten Sie bei Ihrem Zivilgericht.

Darüber hinaus müssen Sie eine Auflösungsvereinbarung abgeben. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Trennungskonditionen festhält. Folgende Fragen werden darin beantwortet:

  • • Wer erhält welche gemeinsamen Vermögensanteile?
  • • Wer bewohnt weiterhin die Mietwohnung?
  • • Wer erhält die Eigentumswohnung oder das gemeinsame Haus?
  • • Ist weiterhin ein Kontakt mit den Stiefkindern vorgesehen?

Ihr Zivilgericht informiert Sie, ob darüber hinaus weitere Dokumente notwendig sind. Wenn Sie und Ihr Partner sich in einigen Belangen nicht einigen können, werden diese vom Gericht entschieden.


2. Einseitiges Begehren um gerichtliche Auflösung

Sie können sich auch von Ihrem Partner trennen, wenn dieser der Auflösung nicht zustimmt. Dazu muss jedoch die Bedingung erfüllt sein, dass Sie bereits seit mindestens einem Jahr getrennt leben. In diesem Fall reichen Sie beim Zivilgericht eine Auflösungsklage ein.

Nach beendetem Prozess erhalten Sie vom Gericht eine Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Ihr Zivilstand lautet nun “aufgelöste Partnerschaft”.

Kosten und Dauer

Sowohl die Dauer als auch die Kosten für die Auflösung hängen von der Komplexität des Falls ab. Wenn Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich trennen und sich auch bei der Vermögensaufteilung einig sind, verläuft der Prozess deutlich schneller und günstiger als bei einer einseitigen Auflösungsklage mit Uneinigkeiten.

Sie sollten also mit Gerichtskosten und Anwaltskosten von zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Franken rechnen. Wenn Sie bereits im Vorhinein genauer über die Kosten und Dauer des Prozess informiert werden wollen, können Sie einen Notar oder Anwalt zu Rate ziehen.

Eingetragene Partnerschaft auflösen in der Schweiz

Die eingetragene Partnerschaft kann in der Schweiz gerichtlich aufgelöst werden. Die Auflösung kommt einer Scheidung nahe, unterscheidet sich jedoch auch in einigen Punkten davon. Die gerichtliche Trennung kann entweder einvernehmlich erfolgen, oder es wird von einem Partner eine Auflösungsklage erhoben.

Die Kosten und die Dauer des Prozesses hängen von der Schwierigkeit des Falles ab. Eine einvernehmliche Trennung erfolgt in der Regel schneller und günstiger als eine einseitige Auflösung.