Eheschließungen waren schon immer ein zentraler Bestandteil unseres Lebens. Aber es geht dabei nicht nur um Romantik. Leider gibt es eine ganze Menge Papierkram, den Sie vorher erledigen müssen. Haben Sie sich in jemanden aus Österreich verliebt? Wurden Sie im Ausland geboren? Wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten, müssen Sie eine Personenstandsurkunde beantragen, bevor Sie heiraten können. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Personenstandsurkunde wissen müssen. Hier können Sie mehr über die Voraussetzungen lesen, über die Gebühren und wie Sie Ihr Zeugnis noch heute beantragen.
Informationen über Ihre Person, wie Name, Geschlecht, Wohnsitz, Zivilstand etc. sowie Systemdaten und viele andere werden im Personenstandsregister festgehalten. Diese Informationen können in Form einer Bescheinigung über den Familienstand in Dokumentform amtlich bestätigt werden. So können Sie einen Ausweis über den registrierten Familienstand in der Schweiz beantragen, aber auch viele weitere Dokumente über Ihre Person. Die Bescheinigung benötigen Sie zum Beispiel zur Vorbereitung einer Eheschließung, da dort nachgewiesen werden muss, dass Sie ledig sind.
Sie können grundsätzlich alle Personenstandsurkunden bestellen, die sich lediglich auf Sie beziehen. Sollten Sie diese Dokumente für eine andere Person beantragen wollen, dann ist in diesem Fall eine Vollmacht und Kopie eines Ausweises der Person dringend nötig.
Den Antrag auf eine Personenstandsurkunde finden Sie auf der Homepage des zuständigen Zivilstandsamts. Ihr Wohnort entscheidet darüber, welches Amt für Sie zuständig ist. Sie können den Antrag persönlich abholen und auch wieder abgeben. Alternativ ist die Antragstellung auch online möglich.
Für den Online-Antrag müssen Sie ungefähr 5 Minuten einplanen. Bitte beachten Sie, die nötigen Dokumente bei diesem Prozess griffbereit zu halten. Es sind nur zwei Zahlungsmethoden zugelassen – Sie können entweder mit der Kreditkarte oder über PostFinance bezahlen.
Für die Beantragung einer Personenstandsurkunde benötigen Sie folgende Unterlagen:
Aus dem Ausland können Sie den Antrag bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Konsulat oder Botschaft), die für Ihren Wohnort zuständig ist, stellen. Dafür müssen Sie allerdings einen Gebührenvorschuss entrichten und mit einer längeren Bearbeitungszeit (30 Tage) rechnen.
Bitte beachten Sie: Beide Urkunden haben den gleichen Wert und Sie haben keine Nachteile, egal für welche Urkunde Sie sich entscheiden.
Es ist sehr wichtig zu beachten, dass Sie die Urkunden nur über den elektronischen Weg an Dritte (z. B. Behörden, Arbeitgeber, Institutionen etc.) senden können. Die elektronischen Urkunden enthalten technische Sicherheitsmerkmale, die sicherstellen, dass diese Urkunden nicht gefälscht sind. Daher darf die elektronische Kette nicht unterbrochen werden. Ihre elektronischen Dokumente können Sie übrigens auch selbst hinsichtlich ihrer Authentizität überprüfen lassen.
Wenn die Urkunde in Papierform beantragt wird, dann wird diese auf Sicherheitspapier ausgefertigt, von der zuständigen Person bei dem Amt eigenhändig signiert und entweder persönlich übergeben oder per Post verschickt. Wenn die Urkunde elektronisch beantragt wird, dann geschehen alle Schritte elektronisch, so auch die Signatur.
Es ist eine Bearbeitungsgebühr von 30 CHF zuzüglich des Portos zu zahlen. Wenn die Urkunde bei persönlicher Bestellung sofort erstellt werden soll, dann müssen Sie mit einer Zuzahlung von 50 % rechnen.
In der Regel ist eine Bearbeitungszeit von drei Tagen vorgesehen. Die meisten Behörden verlangen eine aktuelle Personenstandsurkunde, deren Ausstellung in der Regel nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf.
Dieses Verwaltungsverfahren ist in anderen Ländern üblich: