Betreuungsunterhalt spielt eine zentrale Rolle bei der finanziellen Absicherung von Elternteilen, die sich nach einer Trennung oder Scheidung um die Betreuung gemeinsamer Kinder kümmern.
Heute erfahren Sie alles Wichtige über den Betreuungsunterhalt: von den Voraussetzungen und notwendigen Dokumenten über den Antragsprozess bis hin zu den Leistungen und Berechnungen. Wir erklären, wie Sie diese Unterstützung erhalten!
Betreuungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die einem Elternteil gewährt wird, der sich nach einer Trennung oder Scheidung um die Betreuung eines gemeinsamen Kindes kümmert. Damit sichergestellt werden soll, dass sowohl der zu betreuende Elternteil, aber auch das Kind finanziell abgesichert ist.
Das schweizerische Zivilgesetzbuch (Kindesunterhalt) dient als Nachschlagewerk und Gesetzesverankerung.
Dies zu beantworten ist im ersten Moment gar nicht so einfach. Zweierlei Tatsachen entscheiden nämlich nicht darüber, ob Sie anspruchsberechtigt sind:
In der Praxis muss es zu einem Defizit Ihrer Versorgung kommen. Grund dafür muss sein, dass Sie für die Kinderbetreuung zuständig sind.
Auch Mütter von nichtehelichen Kindern besitzen Anspruch! Dem Kind sollen keine Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern entstehen.
Die Berechnung des Betreuungsunterhalts ist komplex. Die Differenz zwischen dem Erwerbseinkommen und dem familienrechtlichen Existenzminimum, also den Lebenshaltungskosten, ist für die Höhe der Zahlung relevant. Im Gesetzestext fehlt die Vorgabe einer spezifischen Berechnungsmethode.
Demzufolge gelten die Lebenshaltungskosten - die individuell berechnet werden müssen - als Maßstab. Innerhalb der schweizer Kantone liegt dieses zwischen 2.600 und 3.500 CHF im Monat. Die Zusammensetzung der Existenzminimum-Kosten setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Kategorie | Details |
---|---|
Grundbetrag für Alleinerziehende | Wohnkosten inklusive Nebenkosten (gegebenenfalls abzüglich des Anteils zum Kindesunterhalt) |
Hausrat- und Haftpflichtversicherung | Deckung der Kosten für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen |
Gesundheitskosten | Konkrete und regelmäßige Ausgaben für notwendige Gesundheitsversorgung |
Kommunikationskosten | Kosten für Kommunikationsmittel wie Telefon und Internet |
Beruflich bedingte Auslagen | Aufwendungen, die durch die berufliche Tätigkeit bedingt sind |
Steuern | Steuerliche Verpflichtungen und Ausgaben |
Die Lebenshaltungskosten - also das Existenzminimum - setzen sich aus den vorangegangenen Punkten zusammen. Liegt das Ergebnis unterhalb des Minimums, ist ein Ausgleich zwischen Kosten und Einnahmen als Betreuungsunterhalt zu entrichten.
Aber: Nur, wenn die Betreuung der Kinder die Ursache für die geringeren Einkünfte darstellt! Liegt ein höheres Einkommen als das Existenzminimum vor, besteht kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Wenn Sie mehr über andere Ergänzungsleistungen der Schweiz wissen möchten, folgen Sie dem Link!
Ein Anwalt - bestenfalls für Familienrecht - kann Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche unterstützen. Einen ersten Einblick auf mögliche Zahlungen finden Sie im Unterhaltsrechner des Gerichts Zürich.
Die Betrachtung ist individuell und einzelfallabhängig. Die Betreuungsbedürftigkeit eines Kindes ist unterschiedlich ausgeprägt. Geistige Behinderung oder andere Krankheiten können die Länge beeinflussen.
Anwendung findet eine Art Schulstufenmodell. Darin festgelegt wird der Grad der Erwerbstätigkeit, den der betreuende Elternteil je nach Stadium des Kindes erfüllen sollte:
Der Betreuungsunterhalt deckt in der Regel die Kosten für den Lebensunterhalt des betreuenden Elternteils und des Kindes. Hierzu gehören:
Wer gerade Nachwuchs bekommen hat und mehr über die Mutterschaftsentschädigung wissen möchte, findet hier weiterführende Informationen!
Änderungen im Einkommen des betreuenden oder unterhaltspflichtigen Elternteils können eine Anpassung des Betreuungsunterhalts zur Folge haben. Es ist wichtig, solche Veränderungen zeitnah der zuständigen Behörde zu melden.
Auch Änderungen in der Betreuungssituation, wie zum Beispiel der Wechsel der Betreuungsverantwortung, müssen der Unterhaltsstelle gemeldet werden, da sie den Anspruch auf Betreuungsunterhalt beeinflussen können.
Um Unterstützung bei der Berechnung sowie der Durchsetzung zum Betreuungsunterhalt zu bekommen, kontaktieren Sie einen Fachanwalt. Über die Anwaltssuche können Sie einen für sich passenden Ansprechpartner auswählen.
Vor dem jeweiligen Kantonsgericht wird dann über die rechtlichen Ansprüche verhandelt.
Zwischen Antrag und Ergebnis können dabei mehrere Wochen vergehen. Sowohl die Auslastung der Gerichte, als auch die Komplexität der persönlichen Berechnung sind dabei relevant.
Um durch die Betreuung der Kinder nicht in finanzielle Schieflage zu geraten, dient das Betreuungsgeld als unterstützende Maßnahme. Je nach festgelegten Existenzminimum im jeweiligen Kanton, erhalten Sie eine Ausgleichszahlung, die aufgrund der notwendigen Betreuungspflicht entsteht. Um fachliche Unterstützung an Ihrer Seite zu wissen und die Durchsetzung zu gewährleisten, stimmen Sie sich mit einem Anwalt ab.