In einer globalisierten Welt ist es zunehmend einfacher für Menschen, zu reisen und ein neues Leben in einem fremden Land zu beginnen. Dazu gehört auch eine Eheschließung im Ausland, die wiederum einige administrative Fragen aufwirft. Wird die Ehe automatisch in der Schweiz gemeldet und anerkannt oder müssen Sie sondierte Anträge einreichen? Falls ja, wo und worauf müssen Sie sonst achten? Antworten zu allen Fragen bezüglich der Eheschließung im Ausland und der Anerkennung in der Schweiz erhalten Sie im Folgenden.
Wenn Sie im Ausland Ihre Ehe geschlossen haben, dann wird die Eheschließung von den ausländischen Behörden in der Regel nicht an die schweizerischen Behörden gemeldet. Wenn Sie also möchten, dass Ihre Ehe auch in der Schweiz legal anerkannt wird, dann müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen, damit die Eheschließung im Personenstandsregister eingetragen wird. Darüber hinaus sind Sie als Schweizer Staatsbürger ohnehin dazu verpflichtet, Änderungen Ihres Personenstandes mitzuteilen.
Wenn Sie im Ausland leben und sich etwas an Ihrem Zivilstand ändert, dann ist dafür die Schweizer Auslandsvertretung zuständig. Dort reichen Sie Ihre Dokumente ein, die dann beglaubigt an die zuständigen Schweizer Behörden weitergeleitet werden.
Sollten Sie die schweizerische Vertretung im Ausland nicht kontaktieren können, dann sollten Sie nach Ihrer Rückreise in die Schweiz unbedingt mit der Zivilstandsbehörde Ihres Kantons in Kontakt treten.
Wenn mindestens eine Person die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt und die Ehe im Ausland geschlossen wurde, sollte Sie den Anerkennungsprozess durchführen lassen. Vor allem, wenn Sie möchten, dass Ihr ausländischer Ehepartner eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhält, sollten Sie die Anerkennung unbedingt in Gang setzen.
Damit Ihre im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nach erfolgreicher Eheschließung sollten Sie die Ehepapiere im Original mit einem persönlichen Einreisegesuch bei der Schweizer Vertretung einreichen. Die Unterlagen werden dann von der Schweizer Vertretung an die zuständige kantonale Behörde im Zivilstandswesen weitergeleitet.
Wenn die Eheschließung ohne ein Ehefähigkeitszeugnis geschlossen wurde, müssen zusätzlich zur Eheurkunde weitere Dokumente vorgelegt werden.
Nachdem Sie bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung waren und Ihre Ehepapiere mit einem persönlichen Einreisegesuch abgegeben haben, werden diese dann an das Zivilstandswesen in der Schweiz weitergeleitet. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, können Sie mit dem Prozess der Aufenthaltsbewilligung für Ihren Partner beginnen.
Sie müssen nun mit der Bestätigung (Beurkundung der Eheschließung in das Personenstandsregister durch die Zivilstandsbehörde) beim Migrationsamt vorstellig werden. Dadurch hat der ausländische Ehegatte die Möglichkeit eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung im Kontext des Familiennachzugs zu erhalten.
Ja, die Eheschließung muss durch die Zivilstandsbehörde anerkannt und im Personenstandregister eingetragen werden, um offiziell anerkannt zu werden.
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand des Zivilstandsamtes. Sie werden vom Zivilstandsamt über die Kosten informiert.
Zur Bearbeitungszeit gibt es keine allgemeingültige Angabe. Dies hängt von der Anzahl an zu überprüfenden Dokumenten und der Komplexität des Einzelfalles ab. Sie sollten aber zumindest mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen. Eine einmal in der Schweiz anerkannte Ehe verliert ihre Gültigkeit nicht.
Eine im Ausland geschlossene Ehe müssen Sie im ersten Schritt bei der für Ihren Wohnort im Ausland zuständigen Schweizer Auslandsvertretung persönlichen melden und Ihre Ehepapiere dort einreichen. Diese kümmert sich dann um Ihr Gesuch und leitet dieses an die zuständige Zivilstandsbehörde weiter.
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