Eine Einbürgerung bedeutet, dass eine fremde Person in einem Land die Staatsangehörigkeit des Landes erhält. Dadurch wird sie zu einem Staatsbürger der Schweiz und erhält die gleichen Rechte wie alle anderen Staatsbürger. Zu diesen Rechten zählen unter anderem die Wahlbeteiligung und dadurch die Mitbestimmung über die politische Führung des Landes und das Recht auf Schutz durch den Staat. Wichtig zu beachten ist dabei, dass es Voraussetzungen gibt, die unbedingt erfüllt sein müssen, damit eine Person eingebürgert werden kann.
Die antragstellende Person muss einige Kriterien erfüllen, ansonsten kann der Antrag auch abgelehnt werden. Zu diesen Kriterien gehört, dass die Person erfolgreich integriert ist, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist und keine Gefahr für die innere oder die äußere Sicherheit der Schweiz darstellt. Dementsprechend kann ihr Antrag abgelehnt werden. Der Schweizer Staat behält sich zudem bestimmte Ausnahmen vor, wenn dies im Interesse des Staates liegt.
Wenn Sie ein Staatsbürger der Schweiz sind, dann erhalten Sie alle Rechte, die auch andere Staatsbürger der Schweiz besitzen. Außerdem können Sie Ihre eigene Staatsbürgerschaft behalten, da die Schweiz Doppelstaatsbürgerschaften erlaubt. Entsprechend unterliegen Sie aber auch den Pflichten, die eine Schweizer Staatsbürgerschaft mit sich bringt. Dazu zählt zum Beispiel die Wehrpflicht.
Bei einer Einbürgerung erleben Sie keine Nachteile, bis auf die Tatsache, dass der Prozess mit Gebühren verbunden ist.
Wenn Sie Schweizer Bürger werden möchten, müssen Sie einen obligatorischen Einbürgerungstest absolvieren. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Grundsätzlich können nur Personen einen Antrag stellen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Abhängig davon, in welchem Kanton Sie leben, wird verlangt, dass Sie zwischen 2 und 5 Jahren in der Gemeinde oder dem Kanton, in dem Sie Ihre Einbürgerung erhalten möchten, gelebt haben. Sie sollten sich daher informieren, wie ihr Kanton den Wohnsitz und Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz für die Antragstellung bewertet. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie, wenn Sie den Antrag von der jeweiligen kantonalen Behörde erhalten.
Um einen Antrag stellen zu können, sollten Sie mindestens seit 10 Jahren in der Schweiz leben. Insbesondere bevor der Antrag eingereicht wird, sollten Sie unbedingt die letzten drei Jahre ihren Wohnsitz in der Schweiz gehabt haben.
Für Minderjährige gelten andere Regeln: Für Minderjährige wird die Zeit, zwischen dem 8ten und 18ten Lebensjahr doppelt berechnet. Auch hier ist zu beachten, dass frühstens ab einem Aufenthalt von 6 Jahren ein Antrag gestellt werden kann.
Das Formular zur Einbürgerung können Sie per E-Mail beantragen. Das Einbürgerungsgesuch müssen Sie dann ausgefüllt beim Staatssekretariat für Migration einreichen. Dies ist auch vom Ausland aus möglich.
Brauchst du einen Nachweis über deine Staatsbürgerschaft? Folge dem Link, um zu erfahren, wie es geht.
Je nachdem in welchem Kanton Sie Ihren Antrag stellen, kann die Bearbeitungszeit variieren. Daher können hierzu keine genauen Angaben gemacht werden.
Innerhalb eines Jahres, nachdem er Bund die Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, trifft der zuständige Kanton die Entscheidung über die Einbürgerung. Die Einbürgerungsbewilligung des Bundes verliert ihre Gültigkeit nach einem Jahr.
Es werden für die Entscheide über das Einbürgerungsgesuch Gebühren erhoben. Diese unterschieden sich nach dem Alter und den Lebensverhältnissen der Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung:
Außerdem können weitere Kosten für die Beantragung anderer Dokumente wie Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug etc. entstehen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche kommunale und kantonale Gebühren hinzukommen können. Die Höhe hängt wiederum von dem jeweiligen Kanton ab. Sie können bei Gemeinden mit Kosten von 500 und 1000 CHF rechnen und bei Kantonen bis zu 2000 CHF.