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Eingetragene Partnerschaften in der Schweiz

Gleichgeschlechtliche Paare können in der Schweiz erst seit dem 01. Juli 2022 heiraten. Davor hatten sie die Möglichkeit einer gesetzlich eingetragenen Partnerschaft. Wie diese funktioniert, welche Rechte eingetragene Paare haben und wie Sie die Partnerschaft in eine Ehe umwandeln können, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Die eingetragene Partnerschaft ist in der Schweiz gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten.

Was ist die eingetragene Partnerschaft?

Die eingetragene Partnerschaft ist eine privatrechtliche Institution, die gemäss dem Partnerschaftsgesetz (PartG) am 01. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Sie ist gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten und wurde am 01. Juli 2022 von der ‘Ehe für alle’ abgelöst. Bestehende eingetragene Partnerschaften existieren zwar weiterhin, aber seit diesem Datum können keine neuen Partnerschaften mehr eingetragen werden.

Für wen ist die eingetragene Partnerschaft möglich?

Die eingetragene Partnerschaft wurde eingeführt, um die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren zu stärken. Heterosexuelle Paare konnten keine eingetragene Partnerschaft eingehen. Homosexuelle Paare müssen für die eingetragene Partnerschaft folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein,
  • • Sie dürfen kein enges Verwandtschaftsverhältnis miteinander haben,
  • • Sie dürfen nicht bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sein,
  • • Wenn sie unter Vormundschaft stehen, benötigen sie die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Welche Rechte und Pflichten gibt es im Partnerschaftsrecht?

Manche der Rechte und Pflichten sind bei einer eingetragenen Partnerschaft ähnlich wie die in einer Ehe:

Stiefkindadoption:

Sie können das Kind Ihres Partners adoptieren, wenn Sie bereits mindestens ein Jahr für das Kind gesorgt haben und die eingetragene Partnerschaft bereits mindestens drei Jahre lang besteht.

Sorgepflicht für die Kinder:

Hat Ihr Partner Kinder, so sind Sie dazu verpflichtet, ihn bei der Sorge für das Kind zu unterstützen. Sie können Ihren Partner für das Kind vertreten, wenn er krank ist.

Steuern und Erbrecht:

Eingetragene Paare füllen gemeinsam eine Steuererklärung aus und kümmern sich auch gemeinsam um die Entrichtung der Steuern. Im Todesfall haben sie dieselben Rechte wie Ehepartner:

  • • Witwenrente der AHV bei gemeinsamen minderjährigen Kindern
  • Rente der Pensionskasse nach BVG, wenn Sie sich um den Unterhalt des gemeinsamen Kindes kümmern und Ihre Partnerschaft mindestens seit fünf Jahren besteht und Sie mindestens 45 Jahre alt sind,
  • • Sie sind der gesetzliche Erbe Ihres verstorbenen Partners.

Unterschiede zur Ehe

In anderen Bereichen unterscheidet sich die eingetragene Partnerschaft jedoch von der Ehe:

Keine erleichterte Einbürgerung:

In einer Ehe gilt für einen ausländischen Ehepartner die erleichterte Einbürgerung. Das gilt bei eingetragenen Paaren leider nicht. Sie erhalten lediglich Erleichterungen bei einer ordentlichen Einbürgerung.

Keine gemeinschaftliche Adoption:

Auch die gemeinsame Adoption von Kindern wird durch die eingetragene Partnerschaft nicht ermöglicht. Eingetragene Partner dürfen darüber hinaus keine fortpflanzungsmedizinischen Verfahren in Anspruch nehmen.

Gütertrennung:

Anders als in einer Ehe bleiben die Vermögenswerte und Schulden der Personen in einer eingetragenen Partnerschaft getrennt. Sie können sich jedoch dazu entschliessen, einen Vermögensvertrag abzuschliessen, mit dem die Vermögensverwaltung geregelt wird. Dazu benötigen Sie einen Notar.

Wie funktioniert die Partnerregistrierung?

Seit dem 01. Juli 2022 können Sie keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr begründen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die Paare den Partnerschaftsvertrag beim zuständigen Zivilstandsamt abschliessen.

Dazu musste im Zuge eines Vorverfahrens persönlich beim Zivilstandsamt demonstriert werden, dass sämtliche Voraussetzungen für die Begründung der Partnerschaft erfüllt wurden.

Bei Bewilligung der Partnerregistrierung wurde eine Partnerschaftsurkunde und ein Partnerschaftsausweis ausgestellt. Mit diesen Dokumenten können Sie Ihre gesetzliche Partnerschaft nachweisen.


Sie wollen Ihre Partnerschaft beenden? Erfahren Sie hier, wie die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft funktioniert.


Umwandlung in eine Ehe

Zwar können Sie mittlerweile keine eingetragene Partnerschaft mehr begründen, bereits begründete Partnerschaften bleiben jedoch weiterhin bestehen. Im Zuge der Anerkennung von Partnerschaften ist es seit dem 01. Juli 2022 auch möglich, Ihre Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, falls Sie das möchten.

Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, steht Ihnen als gleichgeschlechtliches Ehepaar nun auch die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption, fortpflanzungsmedizinischer Verfahren und der erleichterten Einbürgerung zur Verfügung.

Wie funktioniert die Umwandlung in eine Ehe?

Um Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, müssen Sie einen Termin bei einem Schweizer Zivilstandsamt oder der Schweizer Auslandsvertretung (falls Sie sich im Ausland befinden) machen.

Hier erhalten Sie eine Erklärung zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Sie können sich für eine nicht feierliche Umwandlung entscheiden, die in einem Besprechungsraumes des Zivilstandsamtes stattfindet.

Bei einer feierlichen Umwandlung bringen Sie zwei volljährige, urteilsfähige Zeugen und eventuell Gäste mit. Die Umwandlung findet dann in festlicher Stimmung in einem Trauungslokal statt.

Notwendige Dokumente

Sie müssen Ihren Schweizer Reisepass oder Ihre Identitätskarte mitbringen. Wenn einer der beiden Partner Ausländer ist, benötigt er seinen Ausländerausweis oder Niederlassungsausweis. Auch die Zeugen müssen ein Ausweisdokument mitbringen.

Kosten für die Umwandlung in eine Ehe

Für die Umwandlung Ihrer Partnerschaft in eine Ehe müssen Sie eine Gebühr von 75 Franken entrichten. Möchten Sie eine Bestätigungsurkunde, so kostet diese zusätzlich 30 Franken. Wenn Sie eine feierliche Umwandlung wünschen, fallen darüber hinaus zusätzliche Kosten an, die je nach Ausmass der Feierlichkeiten variieren.

Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare konnten in der Schweiz bis zum 30. Juni 2022 nicht heiraten. Stattdessen war für sie eine eingetragene Partnerschaft möglich. Diese beinhaltet einige Rechte und Pflichten, die denen in einer Ehe ähnlich sind. Einige Rechte wie die gemeinschaftliche Adoption bleiben jedoch Ehepaaren vorbehalten.

Seit Juli 2022 ist die Ehe für alle möglich. Ab diesem Datum können keine neuen Partnerschaften mehr eingetragen werden. Zuvor begründete eingetragene Partnerschaften können weiter bestehen oder in eine Ehe umgewandelt werden.