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Gemeinde Commune Comune > Verfahren > Der Erbschein in der Schweiz

Die Erbbescheinigung zum Verfügen über eine Erbschaft

Im Falle eines Erbes sind oft Rechtsdokumente wie ein Erbvertrag oder ein Testament vorhanden. Wenn keine Verfügung von Todes wegen existiert, geht das Erbe an die gesetzlichen Erben. Mit einer Erbbescheinigung können Sie herausfinden, wer erbberechtigt ist und erhalten Zugang zur Erbschaft. Wie Sie den Erbschein beantragen können und welche Informationen sich darin befinden, erfahren Sie in unserem Artikel.

Mit dem Erbschein können Sie sich als erbberechtigt ausweisen und über die Erbschaft verfügen.

Was ist eine Erbbescheinigung?

Die Erbbescheinigung, auch Erbenbescheinigung, Erbschein oder Erbenschein genannt, ist ein amtliches Dokument, das im Todesfall eines Menschen Auskunft über sämtliche berechtigte Erben gibt. Darin befinden sich die Namen, vollständigen Adressen und Geburtsdaten aller Erben.

Mit dem Erbschein können Sie sich offiziell als Erbe ausweisen und vor der Erbteilung auf das Erbe zugreifen, um beispielsweise Bankgeschäfte für den Verstorbenen abzuwickeln. Bis die Erbteilung abgeschlossen ist, können jedoch nur alle Erben gemeinsam über den Nachlass verfügen.

Was ist ein Teilerbenschein?

Nach der Aufteilung des Erbes können Sie statt des gemeinschaftlichen Erbscheins der Erbengemeinschaft auch einen Teilerbschein beantragen. Dieser enthält nur die Daten zu Ihrer Person und Ihrem Erbteil und berechtigt Sie zur Verfügung darüber.

Kann ich ohne Erbschein meinen Erbteil erhalten?

Sie sind als Erbe nicht dazu verpflichtet, eine Erbbescheinigung zu beantragen. Sie erhalten Ihren Anteil am Erbe auch ohne Erbschein.

Der Erbschein dient vor allem als Nachweis für das Erbrecht und erlaubt den Erben, gemeinsam über das Erbe zu verfügen, bevor dieses aufgeteilt wird. Das ist besonders relevant, wenn ein Zugriff auf Konten des Verstorbenen notwendig ist oder ein Grundstück vor der Erbteilung veräussert werden soll.

Beantragen Sie keinen Erbschein, so müssen Sie die Erbteilung abwarten und können erst danach über Ihre Erbschaft verfügen.

Ab wann und wie lange kann ich einen Erbschein beantragen?

Bevor eine Erbenbescheinigung beantragt werden kann, muss zunächst eine Frist von drei Monaten ablaufen, innerhalb welcher sich die Erben entscheiden können, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Diese Frist kann sich verkürzen, wenn alle Erben bereits vor Ablauf der drei Monate die Annahme mit einer Erklärung bestätigen.

Ist ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden, so kann der Erbschein erst nach der Testamentseröffnung beantragt werden. Der Erbschein wird dann frühestens vier Wochen nach der Eröffnung ausgestellt.

Danach gibt es keine offizielle Frist mehr, Sie können den Erbschein also auch später beantragen. Um schnell über das Erbe verfügen zu können, empfiehlt es sich jedoch, die Erbbescheinigung möglichst bald zu beantragen.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Die Erbenbescheinigung können alle Erbberechtigten beantragen. Das sind entweder die Personen, die im letzten Willen vermerkt sind, oder bei der gesetzlichen Erbfolge die gesetzlichen Erben. Das kann der Ehepartner oder eingetragene Partner sein, oder nahe Verwandte (Bsp.: Kinder, Enkelkinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister, Nichten und Neffen).

Wo kann ich eine Erbbescheinigung beantragen?

Je nach Kanton müssen Sie sich für die Ausstellung eines Erbscheins an unterschiedliche Behörden wenden. Zuständig sind unter anderem:

  • • Erbschaftsamt,
  • • Erbschaftsbehörde,
  • • Gemeindeamt,
  • • Gemeinderat,
  • • Teilungsbehörde der Gemeinde,
  • • Regierungsstatthalteramt des Bezirkes,
  • • Amtsnotariat,
  • • Gemeinderichter oder Bezirksgericht.

In Zürich ist zum Beispiel das Bezirksgericht zuständig, im Kanton Schaffhausen das Erbschaftsamt.

Wie kann ich den Erbschein beantragen?

Um den Erbschein zu beantragen, müssen Sie als erstes entscheiden, die Hinterlassenschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Sie haben dazu maximal drei Monate Zeit. Wenn Sie das Erbe annehmen wollen, müssen Sie die zuständige Behörde darüber informieren und ihr eine Erbschaftsannahmeerklärung zukommen lassen.

Im Anschluss daran können Sie den Erbschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Dazu müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • • Kopie des Todesscheins (beim Zivilstandsamt erhältlich),
  • Nachweis über das Erbrecht: Testament, Erbvertrag oder Beweis zum Verwandtschaftsgrad oder zur standesamtlichen Beziehung (Bsp.: Auszug aus dem Zivilstandsregister, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und
  • Erbschaftsannahmeerklärungen aller Erben oder
  • • Nachweis, dass die Frist zum Ausschlagen des Erbes abgelaufen ist.

Wann bekomme ich die Erbenbescheinigung?

Wie lange die Ausstellung des Erbenscheins dauert, hängt von der zuständigen Behörde und der Komplexität des Falles ab. Ist kein Erbvertrag oder Testament vorhanden, kann es mehrere Wochen lang dauern, bis die Behörde alle Erbberechtigten ermittelt hat.

Sie sollten mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6-12 Wochen rechnen.

Wie viel kostet der Erbschein?

Auch die Kosten für eine Erbbescheinigung können erheblich variieren. Wie viel die Ausstellung kostet, ist von den Gebühren des Kantons abhängig, sowie vom Aufwand für das zuständige Gericht und der Summe der Erbschaft.

Bei kleineren Nachlässen können sich die Kosten auf ca. 100 Franken beschränken, handelt es sich dagegen um eine grosszügige Erbschaft, müssen Sie mit Kosten bis zu 7.000 Franken rechnen.

Mit dem Erbschein zum Nachlass

Der Erbschein gibt Auskunft über die Erbberechtigten nach einem Todesfall. Darin sind die Daten aller Erben vermerkt und er berechtigt zum gemeinsamen Verfügen über das Erbe vor der Erbteilung.

Um die Erbbescheinigung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Wochen und es fallen Kosten von bis zu 7.000 Franken an.

Sie können auch ohne Erbschein auf die Erbschaft zugreifen. Dazu müssen Sie jedoch warten, bis die Erbteilung abgeschlossen ist.