DE FR IT
Gemeinde Commune Comune > Sozialleistungen > Was sind die Ergänzungsleistungen?

So bekommen Sie in der Schweiz Ergänzungsleistungen (EL)

Wenn Personen mit ihrer Rente und ihrem Einkommen ihre minimalen Lebenskosten nicht mehr decken können, brauchen sie finanzielle Unterstützung. Die Ergänzungsleistungen helfen ihnen dabei, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wer Anspruch auf die Sozialleistung hat und wie Sie sie beantragen können, erfahren Sie hier.

Die Ergänzungsleistungen unterstützen Sie in der Schweiz bei unzureichender Rente und Einkommen

Was sind die Ergänzungsleistungen?

Die Ergänzungsleistungen (EL) sind in der Schweiz eine steuerfreie Ergänzung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV). Wenn Sie mit diesen Renten und Ihrem zusätzlichen Einkommen und/oder Vermögen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, werden Sie durch die Ergänzungsleistungen finanziell unterstützt.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Um in der Schweiz Ergänzungsleistungen zu erhalten, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • • Sie haben Anspruch auf eine Rente der AHV oder eine Rente der IV oder eine Hilflosenentschädigung der IV (ab vollendetem 18. Lebensjahr) oder Sie haben mindestens sechs Monate lang ein Taggeld der IV erhalten,
  • • Sie besitzen als Alleinstehender weniger als 100.000 Franken oder als Ehepaar weniger als 200.000 Franken Vermögen,
  • • Ihr Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt ist in der Schweiz (Ein längerer Auslandsaufenthalt kann einen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben),
  • • Sie sind Schweizer Staatsbürger oder Bürger eines EU/EFTA-Mitgliedstaates oder
  • • Sie sind Ausländer und leben seit mindestens zehn Jahren ohne Unterbrechung in der Schweiz (bei Staatenlosen oder Flüchtlingen: mindestens fünf Jahre).

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Ersatzleistungen bekommen Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen Ihren Anspruch anmelden. Dazu kontaktieren Sie die EL-Stelle in Ihrem Wohnkanton. Das ist in der Regel die kantonale Ausgleichskasse an Ihrem Wohnort. Hier bekommen Sie auch das Anmeldeformular.

Sie müssen dieses ausfüllen und wieder bei Ihrer EL-Stelle abgeben. Alternativ gibt es auf der Homepage Ihrer kantonalen Ausgleichskasse die Möglichkeit, die EL online zu beantragen.

Ihre EL-Stelle prüft nun anhand Ihrer Anmeldung, ob ein Anspruch besteht und berechnet den Betrag Ihrer Ergänzungsleistungen individuell. Der Entscheid wird Ihnen anschliessend schriftlich übermittelt. Fällt der Entscheid negativ aus und Sie haben keinen Anspruch, so können Sie bei Ihrer EL-Stelle Einsprache erheben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente benötigen Sie bei der Anmeldung:

  • Wohnsitznachweise der letzten zehn Jahre in der Schweiz (bei Personen ausserhalb der EU/EFTA),
  • • Dokumente zu Unterhaltsvereinbarungen (falls Unterhalt geleistet oder bezogen wird),
  • • Dokumente zu Betreuungskosten (bei familiären Betreuungspflichten),
  • Kopie des Mietvertrages und Zahlungsnachweis der Miete,
  • • Dokumente und Kontoauszüge über Vermögen und Einkünfte (Bsp.: Lohn, Rente),
  • Lohnausweis und Lohnabrechnung (falls vorhanden),
  • Erbbescheinigung (falls vorhanden),
  • Rentennachweise und
  • Kopien Ihrer Versicherungspolicen

Berechnung der Ergänzungsleistungen

Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass Ihr gesamtes angerechnetes Einkommen geringer ist als Ihre anerkannten Ausgaben, so erhalten Sie Ergänzungsleistungen. Diese setzen sich zusammen aus jährlichen Geldleistungen, die monatlich ausbezahlt werden, und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (Bsp.: Zahnbehandlungen, Pflege und Betreuung, Kosten für Hilfsmittel).

Anerkannte Ausgaben

Als anerkannte Ausgaben zählen, wenn Sie zu Hause leben:

  • • Ausgaben zum allgemeinen Lebensbedarf (Pauschalbetrag),
  • • der Mietzins (bis zu einem festgelegten Maximum) und
  • Beiträge für die Krankenkasse und die AHV oder IV

und wenn Sie im Heim leben:

  • • die Heimtaxe,
  • • Ausgaben für den persönlichen Bedarf (Pauschalbetrag) und
  • Beiträge für die Krankenkasse und die AHV oder IV

Angerechnete Einnahmen

Die Geldleistung wird dabei aus der Differenz zwischen Ihren anerkannten Ausgaben und Ihren angerechneten Einnahmen berechnet. Folgende Einnahmen werden dabei angerechnet:

  • AHV-Rente oder IV-Rente,
  • • Rente aus der Pensionskasse,
  • • Renten aus der Militärversicherung oder Unfallversicherung,
  • • Renten von ausländischen Sozialversicherungen,
  • Vermögensertrag (Bsp.: Zinseinkünfte, Miet- oder Pachteinkünfte, Erwerbseinkommen, familienrechtlicher Unterhalt) und
  • Vermögensverzehr (bei Vermögen, dass bei Alleinstehenden höher als 30.000 Franken und bei Ehepaaren höher als 50.000 Franken ist)

Wenn Sie also mehr Geld zum Leben brauchen, als Sie durch Ihre Rente und andere Einkünfte erhalten, bezahlt die EL die Differenz. Mit dem EL-Rechner können Sie selbst kalkulieren, wie hoch Ihre Ersatzleistungen sein sollten.

Wie lange es dauert, bis nach der Anmeldung die Leistung ausgezahlt wird, hängt von Ihrer zuständigen EL-Stelle ab. Mit Fragen zur Dauer wenden Sie sich also direkt an ihn.

Wann beginnt und endet der Anspruch?

Ihr Anspruch auf die Leistung beginnt mit dem Monat, in dem Sie die Anmeldung gemacht haben und erlischt mit dem Ende des Monats, in dem Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Jegliche Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie daher umgehend Ihrer EL-Stelle melden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ihr Mietzins oder Einkommen ändert.

Melden Sie die Änderungen nicht, müssen Sie Leistungen, die Sie eventuell zu Unrecht bezogen haben, zurückerstatten.

Rückerstattung nach dem Tod

Wenn Ihr Nachlass über 40.000 Franken beträgt, müssen nach Ihrem Tod auch die Leistungen, die Sie rechtmässig bezogen haben, zurückerstattet werden. Dies trifft jedoch nur zu, wenn damit Ihr Nachlass nicht unter 40.000 Franken sinkt. Die Regelung gilt ausserdem nur für Leistungen, die nach dem 1. Januar 2021 bezogen wurden.

Mit Ergänzungsleistungen den Lebensunterhalt bestreiten

Wenn in der Schweiz die Rente nicht ausreicht, um für die minimalen Lebenskosten aufzukommen, bekommen Sie Ergänzungsleistungen. Neben Geldleistungen erhalten Sie Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Um die EL zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der EL-Stelle in Ihrem Wohnkanton anmelden. Die Höhe der Leistung wird nach Ihren Einnahmen und Ausgaben berechnet.