Wenn Personen mit ihrer Rente und ihrem Einkommen ihre minimalen Lebenskosten nicht mehr decken können, brauchen sie finanzielle Unterstützung. Die Ergänzungsleistungen helfen ihnen dabei, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wer Anspruch auf die Sozialleistung hat und wie Sie sie beantragen können, erfahren Sie hier.
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind in der Schweiz eine steuerfreie Ergänzung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV). Wenn Sie mit diesen Renten und Ihrem zusätzlichen Einkommen und/oder Vermögen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, werden Sie durch die Ergänzungsleistungen finanziell unterstützt.
Um in der Schweiz Ergänzungsleistungen zu erhalten, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen:
Die Ersatzleistungen bekommen Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen Ihren Anspruch anmelden. Dazu kontaktieren Sie die EL-Stelle in Ihrem Wohnkanton. Das ist in der Regel die kantonale Ausgleichskasse an Ihrem Wohnort. Hier bekommen Sie auch das Anmeldeformular.
Sie müssen dieses ausfüllen und wieder bei Ihrer EL-Stelle abgeben. Alternativ gibt es auf der Homepage Ihrer kantonalen Ausgleichskasse die Möglichkeit, die EL online zu beantragen.
Ihre EL-Stelle prüft nun anhand Ihrer Anmeldung, ob ein Anspruch besteht und berechnet den Betrag Ihrer Ergänzungsleistungen individuell. Der Entscheid wird Ihnen anschliessend schriftlich übermittelt. Fällt der Entscheid negativ aus und Sie haben keinen Anspruch, so können Sie bei Ihrer EL-Stelle Einsprache erheben.
Folgende Dokumente benötigen Sie bei der Anmeldung:
Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass Ihr gesamtes angerechnetes Einkommen geringer ist als Ihre anerkannten Ausgaben, so erhalten Sie Ergänzungsleistungen. Diese setzen sich zusammen aus jährlichen Geldleistungen, die monatlich ausbezahlt werden, und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (Bsp.: Zahnbehandlungen, Pflege und Betreuung, Kosten für Hilfsmittel).
Als anerkannte Ausgaben zählen, wenn Sie zu Hause leben:
und wenn Sie im Heim leben:
Die Geldleistung wird dabei aus der Differenz zwischen Ihren anerkannten Ausgaben und Ihren angerechneten Einnahmen berechnet. Folgende Einnahmen werden dabei angerechnet:
Wenn Sie also mehr Geld zum Leben brauchen, als Sie durch Ihre Rente und andere Einkünfte erhalten, bezahlt die EL die Differenz. Mit dem EL-Rechner können Sie selbst kalkulieren, wie hoch Ihre Ersatzleistungen sein sollten.
Wie lange es dauert, bis nach der Anmeldung die Leistung ausgezahlt wird, hängt von Ihrer zuständigen EL-Stelle ab. Mit Fragen zur Dauer wenden Sie sich also direkt an ihn.
Ihr Anspruch auf die Leistung beginnt mit dem Monat, in dem Sie die Anmeldung gemacht haben und erlischt mit dem Ende des Monats, in dem Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
Jegliche Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie daher umgehend Ihrer EL-Stelle melden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ihr Mietzins oder Einkommen ändert.
Melden Sie die Änderungen nicht, müssen Sie Leistungen, die Sie eventuell zu Unrecht bezogen haben, zurückerstatten.
Wenn Ihr Nachlass über 40.000 Franken beträgt, müssen nach Ihrem Tod auch die Leistungen, die Sie rechtmässig bezogen haben, zurückerstattet werden. Dies trifft jedoch nur zu, wenn damit Ihr Nachlass nicht unter 40.000 Franken sinkt. Die Regelung gilt ausserdem nur für Leistungen, die nach dem 1. Januar 2021 bezogen wurden.
Wenn in der Schweiz die Rente nicht ausreicht, um für die minimalen Lebenskosten aufzukommen, bekommen Sie Ergänzungsleistungen. Neben Geldleistungen erhalten Sie Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Um die EL zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der EL-Stelle in Ihrem Wohnkanton anmelden. Die Höhe der Leistung wird nach Ihren Einnahmen und Ausgaben berechnet.