Eine Geburtsurkunde oder auch ein Geburtsschein ist ein Dokument, welches amtlich die Geburt einer Person bescheinigt. Es wird beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anhand des Geburtenregisters erstellt. Darin sind neben dem Vornamen und Familiennamen das Geschlecht, Datum und Ort der Geburt enthalten. Zudem nennt es die rechtlichen Eltern zum Zeitpunkt der Ausstellung der Geburtsurkunde. Außerdem werden jeweils deren Heimatort und Wohnort angegeben.
Die Geburtsurkunde ist ein sehr wichtiges Dokument. Sie benötigt man in der Schweiz für Verwaltungsvorgänge verschiedenster Art. So zum Beispiel zum ersten Einrichten eines Kontos, einer Versicherung oder für den ersten Personalausweis. Der Schweizer Ausweis kann nämlich erst beantragt werden, wenn die Geburt des Kindes im schweizer Personenstandsregister vermerkt wurde. Auch für Gelder wie die Kinderzulage muss eine Geburtsurkunde vorliegen.
Nach einer Geburt muss diese in einem Zeitraum von drei Tagen danach dem Zivilstandsamt am Geburtsort gemeldet werden. Dies kann entweder standardmäßig durch das Krankenhaus, Geburtsort oder anwesendes medizinisches Personal erfolgen. Oder aber man meldet die Geburt selbst. Alternativ kann auch eine Drittperson dazu beauftragt werden, wenn diese eine schriftliche Vollmacht dazu hat.
Zur Anmeldung ist der Gang zum Zivilstandsamt am Geburtsort nötig. Welches Standesamt am Geburtsort zuständig ist, können Sie auf den Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft einsehen, indem Sie dort den Geburtsort suchen.
Eine Geburtsurkunde kann in der Schweiz jederzeit neu beantragt werden, da sie im Schweizer Personenstandsregister festgehalten wurde. Das kann nötig sein, wenn sie zum Beispiel verloren gegangen ist, oder wenn zur Vorlage bei einem Amt eine Kopie gefordert wird.
Um eine Kopie beziehungsweise eine erneute Abschrift zu erhalten, muss man sich daher ebenfalls an das lokale Zivilstandsamt des Geburtsortes richten, bei dem die Geburt auch gemeldet wurde.
Die Beantragung kann aber nur durch die betreffende Person oder bei Minderjährigkeit durch Erziehungsberechtigte erfolgen. Alternativ kann die betreffende Person einer Drittperson die Vollmacht zur Beantragung einer Kopie geben.
Um eine Geburt zu melden, muss eine Wohnsitzbescheinigung der Eltern, deren Identitätsnachweis und die Geburtsurkunde des Krankenhauses oder des Arztes vorgelegt werden.
Da die Geburtsurkunde per Post gesandt wird, muss man sich auf eine längere Wartezeit bis zum Erhalt der Geburtsurkunde einstellen. Diese kann variieren.
Die Kosten zum Beantragen einer Geburtsurkunde belaufen sich auf 30 Franken. Hinzu kommen die Versandkosten, da die Urkunde postalisch versandt wird. Auch um eine Geburtsurkunde erneute zu beantragen, müssen 30 Franken bezahlt werden. Die Gebühren müssen binnen 30 Tagebezahlt werden.
Auch vom Ausland aus ist es möglich, eine Geburt im schweizer Personenstandsregister registrieren zu lassen. Dazu muss man sich an die Schweizer Auslandsvertretung, die im Land der Geburt ansässig ist, wenden. Auf den Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden zum jeweiligen Land die Dokumente, die dort benötigt werden, um eine Geburt in der Schweiz anzumelden.
Alternativ kann die Geburt auch am online-Schalter gemeldet werden. Es empfiehlt sich, auch vom Ausland aus eine Geburt dringend in der Schweiz zu melden. Denn wenn das nicht geschieht, verliert das Kind mit 22 Jahren die Schweizer Staatsangehörigkeit. Ausnahmen bestehen, wenn das Kind in Deutschland, Österreich oder in Italien geboren wurde. Dort kümmert sich das Land um die Meldung.