Viele Menschen entscheiden sich bei einem unerfüllten Kinderwunsch zur Adoption eines Kindes. Da in der Schweiz jedes Jahr nur etwa 20 Kinder zur Adoption freigegeben werden, ist vor allem auch die internationale Adoption eine beliebte Lösung. Welche Voraussetzungen für eine Auslandsadoption gelten, welche Kosten für Sie entstehen und was Sie sonst alles beachten müssen, erfahren Sie hier.
Bei der internationalen Adoption (oder Auslandsadoption) nehmen Personen in der Schweiz ein Kind aus einem anderen Land bei sich auf und übernehmen dabei die Rolle der leiblichen Eltern. Für Adoptiveltern gelten dieselben Pflichten und Rechte wie für leibliche Eltern. Sie müssen sich um die Pflege, Erziehung und den Unterhalt des Kindes kümmern und erhalten auch dieselben Leistungen wie leibliche Eltern (Bsp.: Kinderzulagen).
Erfahren Sie auch, wie Sie in der Schweiz Mutterschaftsentschädigung bekommen.
Die Adoptionsbewerber müssen dieselben Grundvoraussetzungen erfüllen wie bei der nationalen Adoption. Das bedeutet:
Je nach Herkunftsland des Adoptivkindes müssen Sie darüber hinaus eventuell noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Es gibt verschiedene Arten der Adoption:
Bei der Auslandsadoption sind vor allem die Einzeladoption und die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder relevant. Nähere Informationen und die genauen Voraussetzungen zu allen genannten Adoptionsarten finden Sie in unserem Blogartikel zur nationalen Adoption.
Die Auslandsadoption läuft in folgenden Schritten ab:
Genauso wie bei der nationalen Adoption müssen Sie bei der Auslandsadoption zunächst die Zentralbehörde Ihres Kantons (ZBK) kontaktieren. Hier findet ein erstes Informationsgespräch statt und im Anschluss daran können Sie ein Gesuch um Eröffnung des Adoptionsverfahrens einreichen. Welche Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, erfahren Sie von der ZBK.
Nun wird ermittelt, ob Ihre persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Lage für die Pflege, Ausbildung und Erziehung eines Adoptivkindes angemessen ist und ob Sie sich für eine Adoption eignen.
Bei einer positiven Entscheidung bekommen Sie eine Eignungsbescheinigung von Ihrer ZBK. Nun stehen Sie auf der Warteliste für eine Adoption. Die Bescheinigung ist drei Jahre lang gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
Bei einer negativen Entscheidung können Sie innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales erheben.
Ab der Bewilligung Ihrer ZBK gibt es Unterschiede beim Adoptionsablauf. Wie das Adoptionsverfahren weiter verläuft, hängt davon ab, ob das Herkunftsland des Adoptivkindes ein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ) ist oder nicht.
Als Adoptionsbewerber können Sie nun den Dienst einer Vermittlungsstelle des Herkunftslandes in Anspruch nehmen. Die zentrale Behörde des Herkunftslandes überprüft nun nochmals, ob Sie sich für eine Adoption eignen. Falls auch von dieser Stelle eine Bewilligung erteilt wird, kommen Sie wiederum auf die Warteliste des jeweiligen Landes.
Wird ein Kind für Sie gefunden, so bekommen Sie einen Bericht mit Informationen über das Kind (Bsp.: Lebensgeschichte, Gesundheitszustand, Adoptionsfähigkeit). Stimmen Sie der Adoption des Kindes zu, so erhalten Sie von der ZBK eine Bewilligung zur Aufnahme des Kindes.
Die Behörde des Herkunftslandes kommuniziert dabei in der Regel mit der Vermittlungsstelle oder der ZBK. Die Informationen werden dann an Sie weitergeleitet.
Der Ablauf erfolgt ähnlich, wenn das Herkunftsland des Kindes kein Vertragsstaat des HAÜ ist. Nur in diesem Fall kommuniziert die Behörde des Herkunftslandes entweder mit Ihrer Vermittlungsstelle, oder direkt mit Ihnen selbst.
Die Adoption kann nun direkt im Herkunftsland ausgesprochen werden. Ist das Herkunftsland des Kindes ein Vertragsstaat des HAÜ, so bekommen Sie nun eine Konformitätsbescheinigung. Diese besagt, dass die Adoption automatisch in allen Vertragsstaaten anerkannt ist.
Handelt es sich beim Herkunftsland nicht um einen Vertragsstaat, so ist die Adoption noch nicht in der Schweiz gültig. In diesem Fall müssen Sie nach einer mindestens einjährigen Pflegezeit unter Vormundschaft der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein Adoptionsgesuch bei der zuständigen Behörde in Ihrem Kanton einreichen.
Aufgrund der hohen Anzahl an Adoptionsbewerbern entstehen lange Wartezeiten von bis zu vier Jahren. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Vermittlungsstelle über die durchschnittliche Wartezeit des jeweiligen Landes.
Die Kosten für eine Auslandsadoption können je nach Land stark variieren. Sie müssen mit Gebühren für verschiedene Behörden rechnen und auch mit Reisekosten und Kosten für Unterkünfte. Insgesamt können Kosten von bis zu 20.000 Franken anfallen.
Personen in der Schweiz können ein Kind aus dem Ausland adoptieren. Die internationale Adoption ist ein langwieriger Prozess, für den Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen.
Bei der internationalen Adoption werden meistens fremde Kinder von Einzelpersonen oder Ehepaaren adoptiert. Das Verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob das Herkunftsland des Adoptivkindes ein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens ist, oder nicht.
Bei einer internationalen Adoption können Kosten von bis zu 20.000 Franken und Wartezeiten von bis zu vier Jahren entstehen.