Die Invalidenversicherung (IV) ist für alle in der Schweiz obligatorisch. Wer dann von Arbeitsunfähigkeit betroffen ist, erhält aus diesem Topf finanzielle Unterstützung. Wer wegen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr arbeiten kann, bekommt Unterstützung durch die Invalidenversicherung (IV). Sie fördert Folgendes:
Wer nur an Einliederungsmassnahmen teilnimmt, aber keine IV-Rente bezieht, kann Taggeld beantragen (ähnlich wie im Fall von Arbeitslosigkeit).
Wichtig: Sie können auch von der Unfall- oder Militärversicherung Invalidenrente bekommen sowie im Rahmen der beruflichen Vorsorge Leistungen beziehen. Falls Sie bei einer dieser Versicherungen sind, informieren Sie sich auf jeden Fall bei der zuständigen Stelle.
Wer in der Schweiz wohnt oder zumindest dort arbeitet, ist automatisch in der Invalidenversicherung. Wer aus einem EU- oder EFTA-Staat kommt, hat die gleichen Rechte wie Staatsangehörige. Bei anderen Herkunftsländern kommt es auf das Sozialversicherungsabkommen an.
Wer in einem Land ohne solch ein Sozialversicherungsabkommen wohnt, aber die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staats hat, kann sich in vielen Fällen freiwillig bei der AHV/IV versichern.
Um eine IV-Rente beziehen zu können, sind folgende Punkte zu erfüllen:
Es wird empfohlen, sich frühzeitig bei der Sozialversicherung zu melden, wenn ein Risiko auf Invalidität besteht. Wer länger als 30 Tage arbeitsunfähig ist, sollte ersten Kontakt aufnehmen. Andernfalls können Leistungen gekürzt oder verweigert werden.
Je nachdem, in welchem Kanton Sie wohnen, ist eine andere Stelle zuständig. Menschen ohne Wohnsitz in der Schweiz richten sich nach dem Ort der Arbeitsstelle. Wer im Ausland lebt und arbeitet, wendet sich an die zuständige Auslandsstelle.
Die benötigten Formulare finden Sie hier. Sie können Sie auch direkt bei der IV-Stelle oder der Ausgleichskasse erfragen.
Die Invalidenversicherung (IV) überprüft Ihre Angaben und beantragten Leistungen und sendet einen Bescheid an Sie aus. Sie erhalten dann Eingliederungsmassnahmen, eine IV-Rente, beides oder nichts davon.
Sie benötigen für Ihren Antrag auf IV-Rente folgende Informationen und Dokumente:
Eine Einsicht in den Bearbeitungsstand ist derzeit leider nicht möglich.
Die Auszahlung der IV-Rente ist individuell - je nachdem, wie viele Jahre Sie eingezahlt haben, wie hoch Ihr Invaliditätsgrad ist und wie hoch Ihr Einkommen zuvor war.
Es wird zunächst die sogenannte Erwerbseinbusse berechnet. Das ist der Betrag, den Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht selbst verdienen können. Dieser soll durch die IV-Rente ersetzt werden.
Wer nicht erwerbstätig ist, bekommt einen Betrag ausgezahlt, der an den Grad der Einschränkungen angepasst ist. Für Erwerbstätige wird die Erwerbseinbusse in einen Prozentsatz umgerechnet. Dieser beschreibt dann den Invaliditätsgrad.
Je höher Ihr Invaliditätsgrad, desto mehr Anteil an einer kompletten Rente beziehen Sie. Bei 40% erhalten sie 25% der Rente, ab 70% Invalidität sind es 100%. Dazwischen gibt es eine Staffelung, die Sie hier einsehen können.
Für Kinder unter 18 beziehungsweise unter 25, wenn sie in Ausbildung sind, bekommen Sie Zuschläge. Diese entsprechen pro Kind 40% Ihrer Invalidenrente.
Gegebenenfalls bekommen Sie auch Zusatzzahlungen aus der Hilflosenentschädigung und dem Assistenzbeitrag. Die Ergänzungsleistungen decken - ebenfalls individuell gestaffelt - den Restbetrag ab, den Sie benötigen, um Ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Die IV-Rente wird monatlich gleichbleibend ausbezahlt, sofern sich Ihre Bedingungen (beispielsweise der Invaliditätsgrad) nicht ändern. Es gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach der Anmeldung. Erst dann erhalten Sie Invalidenrente.
Die Auszahlung endet mit Eintreten in die Altersrente, dem Verlust der Invalidität (oder wenn diese unter 40% fällt) oder wenn die Person verstirbt.
Je nachdem, wie hoch der Aufwand für die Überprüfung ist, kann die Bearbeitung zwischen sechs und 24 Monaten liegen. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um Ihre IV-Rente.
Für Eingliederungsmassnahmen und Zusatzleistungen ist mit drei bis neun Monaten Bearbeitungszeit zu rechnen.
Wer gesundheitlich eingeschränkt ist und nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat Anspruch auf Invalidenrente. Die zuständige Versicherung ist obligatorisch in der Schweiz.
Zunächst wird der Invaliditätsgrad berechnet sowie der Versuch unternommen, Sie mittels Eingliederungsmassnahmen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Erst, wenn dies nicht gelingt und der Grad Ihrer Invalidität über 40% liegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rente erhalten.