Wer in die Schweiz zieht oder für längere Zeit dort wohnhaft ist, möchte sich ausreichend krankenversichern. Wichtig zu wissen: In der Schweiz ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben, damit alle gut versorgt sind. Wir erklären Ihnen hier das Wichtigste zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz und zeigen Ihnen Kosten, Möglichkeiten und Vorteile auf.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) in der Schweiz stellt sicher, dass alle Einwohner des Landes Zugang zu medizinischen Behandlungen haben, wenn sie krank, verletzt oder schwanger sind. Man schließt die Grundversicherung bei einer Krankenkasse ab. Diese Kassen arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern sollen eine adäquate Versorgung für alle sicherstellen.
Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz anmelden oder dort erwerbstätig sind, müssen sich versichern. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten ab Umzug oder ab Geburt des Kindes, falls es sich um ein Neugeborenes handelt. Auch abgewiesene Asylsuchende oder Menschen ohne gemeldeten Wohnsitz, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten, fallen unter diese Regel.
Diese Pflicht endet erst mit dem Tod oder einem Umzug in ein anderes Land. Achtung: In einigen EU- und EFTA-Staaten gibt es Abkommen, sodass Sie auch dann weiterhin in der Schweiz versichert sein müssen. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie woanders erwerbstätig sind oder Rente beziehen, in der Schweiz nur studieren oder Grenzgänger sind.
Die gute Nachricht: Egal, wie alt Sie sind, und egal, welche medizinische Vorgeschichte Sie haben: Jeder Versicherer muss Sie in der Krankenkasse aufnehmen, ohne Wartezeiten und Voraussetzungen.
In der Schweiz gibt es keine private Krankenversicherung wie in anderen Ländern. Es gibt rund 50 Versicherer, die nach dem Gesetz der obligatorischen Krankenpflegeversicherung agieren. Hierbei gibt es jedoch verschiedene Abstufungen:
Es gibt bei den Versicherungen auch Zusatzangebote für bestimmte Bereiche, die Sie on top abschließen können.
Durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung der Schweiz haben Sie einen kleinen finanziellen Aufwand für Ihre medizinische Versorgung. Die Kosten werden nämlich entweder direkt über den Versicherer abgerechnet oder Sie legen den Betrag der Rechnung aus und reichen die Behandlung im Nachhinein bei der Versicherung ein.
Selbst übernehmen Sie nur die Versicherungsprämie, den sogenannten ordentlichen Franchise von 300 Franken pro Jahr (bei Minderjährigen weniger) sowie 10% Selbstbehalt der Behandlungskosten. Hier gibt es jedoch ein Maximum von 700 Franken im Jahr (bei Minderjährigen 350 Franken).
Auch ein Wechsel ist einfach möglich. Viele verschiedene Versicherer garantieren eine gute Versorgung. Alle Krankenkassen müssen Sie aufnehmen, egal welchen Alters Sie sind und egal, welche Vorerkrankungen Sie haben.
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, können Sie sich bei einer Versicherung dort anmelden. Hierfür brauchen Sie in der Regel folgende Dokumente:
Auf dieser Website können Sie einsehen, wie viel Sie bei den einzelnen Versicherungen im folgenden Jahr bezahlen müssen. So können Sie sich die Krankenkasse aussuchen, die für Sie am besten passt. Die Versicherer müssen Sie aufnehmen, wenn Sie eine Versicherungspflicht haben. Wechseln können Sie übrigens nach höchstens einem Jahr wieder zu einer anderen Versicherung.
Wenn Sie diese noch nicht haben, können Sie sie ggf. auch nachreichen, sobald Sie in die Schweiz umgezogen sind. Eventuell benötigen Sie auch einen Aufenthaltstitel, je nach Staatsangehörigkeit.
Eine Übersicht über die zugelassenen Versicherer können Sie hier einsehen. Auf deren Website finden Sie Möglichkeiten zur Anmeldung - sowohl online als auch persönlich oder per Post.
Auch außerhalb der Schweiz wohnhafte Personen können sich hier versichern. Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen Sie das in den meisten Fällen sogar.
Falls Sie bald in die Schweiz ziehen, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Anmeldung bei der Schweizer Versicherung kümmern. So sind Sie ab Tag eins ordentlich versichert. Meist kann man den benötigen Nachweis über den Wohnsitz in der Schweiz problemlos nachreichen.
Sie können sich an die Schweizer Eidgenossenschaft wenden, wenn Sie Fragen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben. Das Bundesamt für Gesundheit regelt die gesetzlichen Belange in Sachen Versicherung.
Alternativ können Sie sich auch direkt bei einem der Versicherer erkundigen. Ein Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer finden Sie hier zum Download.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sorgt dafür, dass alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz gut medizinisch versorgt sind, wenn es nötig ist. Hierfür gibt es eine Versicherungspflicht sowie eine Vielzahl an Versicherern, die dazu verpflichtet sind, Menschen ohne Auflagen zu versichern.
Es ist üblich, dass Sie eine sogenannte Franchise zahlen sowie 10% der Behandlungskosten selbst übernehmen. Hierfür gibt es jedoch eine Deckelung, damit Ihr finanzielles Risiko nicht zu hoch ist. Online können Sie verschiedene Versicherer vergleichen, da eigene Zuzahlung, Leistungen und Prämien variieren. Anmelden können Sie sich ganz einfach über den gewählten Versicherer.