Die Schweiz hat für die Mitglieder des Militärs und Zivildiener eine extra Versicherung eingerichtet. So sollen Diensthabende optimal unterstützt werden, wenn sie gesundheitliche Probleme bekommen oder Unfälle erleiden. Welche Leistungen übernimmt die Versicherung? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um bei der Militärversicherung unterkommen zu können? Wir klären hier alle Fragen zum Thema.
Die Militärversicherung ersetzt während der Dienstzeit die Kranken- sowie die Unfallversicherung. Sie hilft also jenen, die während ihrer Dienstzeit gesundheitliche Schäden davontragen. Auch Nachwirkungen, die sich wirtschaftlich negativ auswirken auf die Betroffenen, werden hiermit abgefangen.
Der Bund hat hierfür nur einen Versicherer vorgesehen, es gibt also nicht wie bei anderen Versicherungsarten Auswahlmöglichkeiten. Dafür ist die Versorgung vergleichsweise gut, weil bei Pflegebedarf oder Hilfsmitteln beispielsweise mehr Leistungen möglich sind.
Alle Personen, die bei der Armee, im Zivilschutz oder auch im Zivildienst der Schweiz ihren Dienst ableisten, sind automatisch in der Militärversicherung. Dazu zählen dienstpflichtige Menschen sowie Miliz- und Berufsmilitärs. Diese können sogar im Ruhestand noch bei der Militärversicherung bleiben, wenn sie das möchten, oder zu einer normalen Krankenversicherung wechseln.
Ebenfalls versichert sind jene, die bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten des Bundes dabei sind, sowie Mitglieder des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe.
Eine Prämie bezahlen müssen die meisten nicht, um in der Militärversicherung zu sein. Lediglich Berufsmilitärs und eidgenössische Zivilschutzinstruktoren müssen sich mit einer Prämie beteiligen. Sie bezahlen dabei - genau wie andere Bundesangestellte - für Unfälle, die außerhalb des Berufs entstanden sind, einen festgelegten Satz. Bei Pflegeleistungen müssen sie mindestens 80% der entstandenen Kosten durch die Prämie ausgleichen.
Sie müssen entweder aktuell im Dienstverhältnis stehen oder sich nach Ihrem Ruhestand freiwillig entschieden haben, bei der Militärversicherung statt bei einer normalen Krankenversicherung versichert zu bleiben. Sind beide Gegebenheiten nicht mehr gegeben, müssen Sie wechseln.
Sie werden mit Beginn der Dienstzeit auf die Militärversicherung umgemeldet. Es ist nicht nötig, gesonderte Dokumente abzugeben. Wenn ein Unfall oder ein Krankheitsfall auftritt, kümmert sich das ärztliche Personal um die Bürokratie. Auch hier brauchen Sie also nichts zu beachten.
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Es gibt sowohl Sachleistungen als auch Kostenvergütungen. Übernommen werden können Heilbehandlungen und zahnärztliche Versorgung (sowohl ambulant als auch stationär), eventuell nötige Hauspflege und Kuren. Letzteres wird in voller Höhe erstattet. Diese sollen den Gesundheitszustand verbessern oder auch zur Erwerbsfähigkeit beitragen.
Auch Hilfsmittel in einfacher Ausführung werden bezahlt. Hier haben Versicherte einen Vorteil: Die Hilfsmittel sind häufig moderner, weil die Erstattung nicht durch ein Hilfsmittelverzeichnis eingeschränkt ist, wie das bei regulären Krankenkassen häufig der Fall ist.
Reise- und Bergungskosten übernimmt die Militärversicherung für ihre Mitglieder ebenfalls, wenn der Aufwand gerechtfertigt war - auch im Ausland.
Zuständig für die Militärversicherung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG), genauer die Abteilung Versicherungsaufsicht. Sie können sich mit Ihren Anliegen postalisch an folgende Adresse wenden:
BAG, Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Telefonisch zu erreichen ist die Sektion unter der Nummer +41 58 462 21 11.
Die Schweizer Militärversicherung ersetzt die Kranken- und Unfallversicherung für Angehörige des Militärs und des Zivilschutzes sowie für Zivildiener während ihrer Dienstzeit. Wenn gewünscht, kann die Versicherung fortgeführt werden, sobald ehemalige Diensthabende in Pension gehen.
Die Leistungen der Militärversicherung sollen dafür sorgen, dass gesundheitliche Schäden möglichst gut behandelt werden. Auch die wirtschaftlichen Aspekte sind hierbei wichtig: Die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls, entstanden während der Dienstzeit, sollen keinen Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit der Diensthabenden nehmen und ihnen so nicht zum Nachteil werden. Daher werden Pflege- und Kurleistungen sowie neueste Hilfsmittel in voller Höhe bezahlt.