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Wer einen Schweizer Pass aus dem Ausland beantragen kann

Wenn Sie ein Staatsbürger der Schweiz sind und Ihren Wohnsitz im Ausland haben, dann können Sie bei einer Schweizer Auslandsvertretung einen neuen Pass beantragen. Dazu ist wichtig, dass Sie bei dieser Vertretung bereits immatrikuliert sind. Wie Sie in der Schweiz wohnend einen Schweizer Reisepass beantragen können, lesen Sie bitte hier nach.

Wer einen Schweizer Pass aus dem Ausland beantragen kann

Wo und wie Sie das tun können

Grundsätzlich gilt, dass Sie sich für Zwecke der Identitätsdokumente stets an eine Schweizer Vertretung Ihres jeweiligen Landes wenden können. Diese ist unter anderem zuständig für Angelegenheiten und Fragen zu Pässen und anderen Ausweisdokumenten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie einen neuen Schweizer Pass vom Ausland aus beantragen können. Sie können entweder ein Schweizer Konsulat oder eine Schweizer Botschaft (Auslandsvertretung) anrufen oder Sie nutzen den digitalen Weg über die entsprechende Internetplattform. Bei der Antragstellung ist wichtig, bereits zu wissen, bei welchem Erfassungszentrum Sie Ihre Daten bearbeiten lassen möchten.

Welche Unterlagen erforderlich sind

Bei einem Antrag über die Internetplattform ist es wichtig, dass Sie eine E-Mail-Adresse haben, die Ihnen persönlich zugeordnet ist. Den Antrag füllen Sie gemäß den Richtlinien aus und schicken ihn ab. Hier wird nach Ihren Stammdaten gefragt. Danach erhalten Sie eine Nachricht darüber, dass die Antragserfassung erfolgreich war. Sie werden, nachdem Ihr Antrag überprüft und genehmigt wurde, per E-Mail zu einer Terminvereinbarung eingeladen. Dort werden dann Ihre biometrischen Daten der Auslandsvertretung übermittelt. Dazu werden Daten wie das Gesichtsbild, die Unterschrift und Fingerabdrücke erfasst. Sollten Sie auch für ein weiteres Familienmitglied einen Antrag stellen wollen, können Sie dies am Ende der Online-Antragstellung vereinfacht tun.

Wie lange Sie voraussichtlich auf den Erhalt warten müssen

Eine genaue Berechnung der Wartezeit kann zwar nicht angegeben werden, da Behörden Anträge unterschiedlich bearbeiten. Jedoch können Sie zu Fragen bezüglich des Bearbeitungsstatus die Behörde, die Schweizer Vertretung oder eine Helpline kontaktieren. Auskunft erhalten Sie hier: 0800 24-7-365 oder helpline@eda.admin.ch.

Wo und wie Sie den Schweizer Pass erhalten können

Wenn Ihr Antrag für einen neuen Pass genehmigt wurde, beträgt die Lieferfrist im Ausland maximal 30 Arbeitstage. Der Pass wird dann per Post an eine Schweizer Vertretung zugesandt. Eine Zusendung an Ihre Adresse im Ausland ist nicht möglich. Sie müssen Ihren Pass bei der Auslandsvertretung abholen.

Kosten und Gültigkeit

Der Schweizer Pass kostet für Erwachsene CHF 140 zuzüglich CHF 5.00 für das Porto. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostet der Pass CHF 60 zuzüglich eines Portos von CHF 5.00. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich der Preis je nach Währung des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, ändern kann.

Die Gültigkeit des Passes beträgt für Erwachsene 10 Jahre. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist sie begrenzt auf 5 Jahre.

Die Kosten für einen provisorischen Pass liegen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei mind. CHF 100. Diese Notfalldokumente werden nur in triftigen und besonderen Fällen ausgestellt. Der provisorische Pass ist maximal 12 Monate gültig.

Online-Schalter für Schweizer Bürger im Ausland

Über den Online-Schalter können Sie viele Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hier können Sie unter anderem Ihre Adressänderung melden, Zivildienstangelegenheiten wie Heirat, Geburt, Namensänderung, Todesfall und weitere Geschehnisse melden. Auch Kontaktdaten können Sie dort aktualisieren. Durch diese Plattform sind viele Prozesse für Sie im Nachgang einfacher, da Sie Ihre Daten bereits digital hinterlegt haben und schnell Hilfe bekommen können bei allen Fragen.