Das Rentensystem eines jeden Landes ist komplex und man muss sich durch unterschiedliche Dokumente arbeiten, um zu verstehen, wer auf welche Art von Rente Anspruch hat. Um einen schnellen und einfachen Überblick zu schaffen, dient dieses Informationsblatt dazu, Ihnen durch den Bürokratie-Dschungel des Rentensystems zu helfen.
Wenn Sie das Lebensalter 65 bzw. 64 Jahre erreicht haben, dann erlaubt Ihnen das schweizerische Gesetz in den Ruhestand zu gehen. Das bedeutet, dass Sie dann nicht mehr arbeiten müssen und für Ihren Lebensunterhalt monatlich Leistungen erhalten. Sie sind also im Alter durch das Rentensystem gesichert.
Das Rentensystem in der Schweiz ist in drei Kategorien untergliedert.
Einen Antrag zur AHV-Rente können Personen stellen, die in den kommenden drei bis vier Monaten das ordentliche Rentenalter erreichen. Einen Antrag zur BVG-Rente können Personen stellen, die für die 2. Säule Beiträge geleistet haben. Dazu gehören Personen, die einerseits bei der AHV versichert waren und angestellt waren und mindestens 21.510 CHF im Jahr verdient haben Einen Antrag für die 3. Säule können Personen stellen, die Beiträge in die 2. Säule leisten.
Wenn Sie im Ruhestand eine Rente erhalten möchten, dann müssen Sie dafür Ihr Bedürfnis schriftlich bei der Ausgleichskasse, bei der Sie jährlich Ihre Beiträge bezahlt haben, melden. Zu beachten ist, dass Sie Ihren Anspruch mindestens drei Monate vor dem Erreichen Ihres Rentenalters (65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen) einreichen.
Den Antrag können Sie online einreichen. Allerdings müssen Sie ihn dennoch ausdrucken und unterschrieben an die zuständige Ausgleichskasse per Post senden.
Auch aus dem Ausland können Sie einen Antrag stellen. In diesem Fall ist für Sie die schweizerische Ausgleichskasse in Genf zuständig. Den Antrag finden Sie online und senden ihn dann an die zuständige Ausgleichskasse.
Für die Anmeldung Ihrer AHV-Rente ist vor allem das Formular zur Anmeldung der Altersrente wichtig. Diese schriftliche Anmeldung ist unumgänglich und stellt die Grundvoraussetzung dar.
Nach der Antragstellung wird Ihre Anmeldung überprüft und die Rente, die Ihnen zusteht, berechnet. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid darüber.
Derzeit können Sie als Einzelperson monatlich eine AHV-Rente in Höhe von mindestens 1195 CHF bis maximal 2390 CHF erhalten. Welchen Anspruch Sie haben, können Sie online berechnen.
Sollte die AHV-Rente die existenziellen Lebenskosten nicht decken, können Sie in diesem Fall Ergänzungsleistungen beantragen. Diese Leistungen bestehen aus zwei Hauptzweigen: Im ersten Fall erhalten Sie Zuschüsse in Form jährlicher Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden. Ergänzend haben Sie einen Anspruch auf Hilfsmittel. Es gibt eine Reihe von Hilfsmitteln, die Sie beantragen können. Dazu gehören Prothesen, Rollstühle, Lupenbrillen etc.
Bei der BVG-Rente wird Ihr Einkommen in etwa 60 Prozent des Einkommens vor der Pensionierung entsprechen. Im Regelfall verhält es sich so, dass Sie bei der BVG-Rente eine monatliche Auszahlung von dem Betrag erhalten, den Sie sich über Jahre angespart haben. Ihr angespartes Kapital wird dann in eine lebenslängliche Rente nach einem Mindestumwandlungssatz von 6,8 % ausgelegt.
Da Sie drei bis vier Monate bevor Ihr ordentliches Rentenalter erreicht ist, die Anmeldung bei der Ausgleichskasse einreichen sollten, würde Ihnen nach der Überprüfung die Rente am Tag des Renteneintritts monatlich ausgezahlt werden.
Der Antrag und die Bearbeitung sind kostenfrei. Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei bis vier Monate.
In der Schweiz basiert das Rentensystem auf drei Säulen. In den meisten Fällen gehören die Menschen mindestens zur ersten Säule, die im Alter für Ihre Grundsicherung sorgt. Sollten Sie zusätzlich mehr verdienen, zahlen Sie dann auch in die zweite Säule, und können einen höheren Lebensstandard im Alter genießen. Die dritte Säule dagegen ist freiwillig und es handelt sich hierbei vor allem um Sparanlagen.