Eine Scheidungsurkunde ist ein amtliches Dokument, welches eine vollzogene Scheidung in der Schweiz nachweist. Dieses Zertifikat beendet das Scheidungsverfahren, wenn ein Scheidungsurteil getroffen wurde und dieses rechtskräftig geworden ist. Darauf sind die beteiligten ehemaligen Ehepartner vermerkt, sowie das Datum, an dem die Scheidung in Kraft getreten ist.
Dieses Dokument kann sehr wichtig sein und an bestimmten Stellen eingefordert werden und sollte daher sehr gut verwahrt werden. Dies beginnt bei der Namensänderung nach der Scheidung und dem Wechsel der Steuerklasse über den Nachweis über die eigene Ehefähigkeit für eine neue Heirat bis hin zu Unterhaltsansprüchen und deren Geltendmachung. Weiterhin kann es im Todesfall des Ex-Partners nötig sein, nachzuweisen, dass zum Beispiel hinsichtlich der Kosten für eine Beerdigung keine Verpflichtungen mehr gegenüber dem Ex-Partner bestehen. Weiterhin wird das Dokument benötigt, wenn man in der Vergangenheit gemeinsame Verträge abgeschlossen hat. Um diese abzuändern, muss Banken oder Versicherungen die Scheidungsurkunde vorgelegt werden.
Eventuell wird von Ihnen einmal eine beglaubigte Kopie einer Scheidungsurkunde verlangt. Dies kann zum Beispiel eingefordert werden, wenn die Urkunde über Ihre Scheidung in der Schweiz ausgestellt wurde, und jetzt an eine ausländische Behörde weitergegeben werden soll. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie bei einer Schweizer Vertretung im Ausland gemeldet sind und dieser nun die Änderung Ihres Zivilstandes mitteilen müssen. Dazu müssen Sie neben den neuen Adressangaben und einer Fotokopie des Entscheids über das elterliche Sorgerecht eventueller Kinder auch eine beglaubigte Abschrift der Scheidungsurkunde vorlegen.
Mit der Beglaubigung werden die Echtheit der Unterschriften und Stempel auf dem Dokument amtlich bestätigt. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung eines Notars, einer Verwaltungsbehörde oder einer Magistratsperson, dass die Unterschriften, Stempel oder privaten Unterschriften auf einem Dokument echt sind. Auch hierfür ist die beglaubigende Person oder Behörde allein verantwortlich. Die Person übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt oder die Gültigkeit des Dokuments.
Eine beglaubigte Kopie oder Abschrift der Heiratsurkunde können alle Personen beantragen, die davon betroffen sind. Das heißt, beide geschiedenen ehemaligen Partner können eine Kopie erbitten. Den Antrag kann man auch für eine andere Person stellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese einem eine Vollmacht dazu gegeben hat. Außerdem benötigt man dann eine Kopie des Personalausweises der betreffenden Person.
Den Antrag auf eine beglaubigte Kopie stellt man bei der Behörde, die die Scheidungsurkunde ausgestellt hat. Meist ist das das Zivilstandsamt. Wenn sie nicht wissen, welches Zivilstandsamt für Sie zuständig ist, können Sie dies auf den Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft ermitteln.
Zudem kann eine Beglaubigung auch durch die zuständige kantonale Behörde erfolgen. Eine Adressliste der kantonalen Behörden, die für Beglaubigungen zuständig sind, finden Sie auf den Seiten der Bundeskanzlei zum Herunterladen. Dort finden Sie auch ein Merkblatt zur Beglaubigung durch die Bundeskanzlei.
Da der Ablauf von Kanton zu Kanton variieren kann, informiert man sich vorher am besten telefonisch darüber. Neben der Scheidungsurkunde, welche beglaubigt werden soll, ist eine Angabe nötig, für welches Land das Dokument bestimmt ist.
Über die zuständige kantonale Behörde liegen die Kosten für eine beglaubigte Kopie bei 20 Schweizer Franken. Zudem muss die Summe als Vorauszahlung erfolgen.
Eine beglaubigte Kopie einer Scheidungsurkunde können Sie auch aus dem Ausland beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung in Ihrem Land. In diesem Fall muss man eine Zahlung von 40 schweizer Franken erbringen. Dies geschieht in einer von der Vertretung gewählten Währung.