Der Staatsbürgerschaftsnachweis (Bürgerrechtsnachweis) ist ein essenzielles Dokument, das die Identität einer Person als schweizer Staatsbürger bestätigt. In der Schweiz dient dieser Nachweis der persönlichen Identifikation.
Von der Beantragung bis hin zu den damit verbundenen Rechten und Pflichten gibt es zahlreiche Aspekte, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel werden wir einen umfassenden Überblick über den Staatsbürgerschaftsnachweis in der Schweiz geben, angefangen von seiner Bedeutung und Anwendungszwecken bis hin zu den konkreten Schritten zur Beantragung und den damit verbundenen Kosten und Rechten.
Während in Deutschland und Österreich vom Staatsbürgerschaftsnachweis die Rede ist, heißt dieses Dokument in der Schweiz Bürgerrechtsnachweis. Im Dokument enthalten sind:
Nachgewiesen wird die Zugehörigkeit als schweizer Staatsbürger. Sollten zu einem Zeitpunkt Bürgerrechte entzogen worden sein, ist auch dies im Nachweis aufgeführt. Ebenso der Grund und der Zeitpunkt für diese Handlung.
Zu den Rechten zählt beispielsweise das schweizer Wahlrecht oder die Bürgerrechtsverordnung.
Der Bürgerrechtsnachweis kann über verschiedene Wege bzw. aus unterschiedlichen Gründen erworben werden:
Die Staatsbürgerschaft der Schweizer kann - bezogen auf die Einbürgerung - auf drei Arten verliehen werden:
Für die ordentliche Einbürgerung gilt: Mindestens drei der letzten fünf Jahre vor der Einreichung des Gesuchs zur Schweizer Staatsbürgerschaft, muss die Person in der Schweiz gelebt haben.
Sofern - beispielsweise über ein Nachlassverfahren oder eine Vollmacht - berechtigt, können die Bürgerrechtsnachweise auch in Ihrem Namen beantragt werden. Dies können dann folgende Stellen sein:
Eine Beglaubigung der Dokumente erfolgt dann über die Staatskanzleien.
Um den Bürgerrechtsnachweis zu beantragen, müssen folgende Unterlagen beziehungsweise Daten übermittelt werden:
Wenn es beispielsweise um die Ersuchung der Staatsbürgerschaft aufgrund von Einbürgerung geht, können weitere Unterlagen notwendig werden. Diese können sein:
Das Zivilstandsamt des aktuellen bzw. eines aktuellen Heimatorts ist für die Ausstellung des schweizer Bürgerrechtsnachweises zuständig.
Persönlich beantragen können Sie die Staatsbürgerschaft beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres jeweiligen Heimatortes. Viele Ämter bieten auch die Möglichkeit einer digitalen Antragstellung.
Achtung: Zuständig ist das Zivilstandsamt des Heimatorts und nicht des Wohnorts.
Beantragen Sie den Nachweis online, werden folgende Daten eingefordert:
Die Kosten für den Bürgerrechtsnachweis belaufen sich auf 30 CHF. Portokosten (ca. 1,2 CHF) zum Versand des Dokuments werden hier noch addiert.
Die ordentliche Einbürgerung dauert etwa zwei Jahre.
Zu den erwähnenswertesten Rechten bzw. Pflichten zählen sicherlich:
Anders als in Deutschland und Österreich lautet der korrekte Begriff für die schweizer Staatsbürgerschaft Bürgerschaftsnachweis. Doch auch bei den Eidgenossen dient dieser als Nationalitätennachweis eines Schweizers. Neben der Geburt kann auch über Einbürgerung oder Adoption erwirkt werden, die Schweizer Nationalität anzunehmen.