DE FR IT
Gemeinde Commune Comune > Verfahren > Wie Sie einen Strafregisterauszug in der Schweiz beantragen

So können Sie in der Schweiz einen Strafregisterauszug erhalten

Von Arbeitgebern in der Schweiz wird oft ein Strafregisterregisterauszug verlangt. Ein Strafregisterauszug kann auch bei weiteren Dingen, wie etwa bei der Beantragung von Visa oder Waffenscheinen nötig sein. Hier finden Sie alle Informationen zu den Arten von Strafregisterregisterauszügen und deren Beantragung.

Beantragung eines Strafregisterauszugs in der Schweiz

Was ein Strafregisterauszug ist und wofür man ihn gebrauchen kann

Der Schweizer Strafregisterregisterauszug gibt eine Übersicht über sämtliche Verurteilungen und Strafen eines Staatsbürgers wegen bestimmter Verbrechen oder Vergehen. Er kann für verschiedene Zwecke hilfreich sein. Etwa kann ein zukünftiger Arbeitgeber diesen von Ihnen verlangen. Weiterhin benötigen Sie solch einen Auszug, wenn Sie einen Waffenschein beantragen oder die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen wollen.

Wer kann den Strafregisterauszug beantragen

Den Auszug können Schweizer Staatsbürger mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder Identitätskarte) oder in der Schweiz ansässige Ausländer mit einem gültigen Ausländerausweis der Schweiz beantragen.

Welche Typen von Strafregisterauszügen gibt es

Es gibt zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge, die Sie beantragen können.

  • • der sogenannte "Privatauszug"
  • • der "Sonderprivatauszug".

Den Sonderprivatauszug müssen Sie nur beantragen, wenn Ihre Arbeit einen regelmäßigen Kontakt mit minderjährigen Menschen oder speziell schutzbedürftigen Personen beinhaltet (etwa im Gesundheitsbereich oder der Pflege). Zudem kann der Sonderprivatauszug auch nur mit einer besonderen Bestätigung ihres Arbeitgebers erfolgreich beantragt werden. Abseits von dieser Ausnahme wird der normale Privatauszug benötigt.

Wo und wie kann man den Auszug beantragen

Sie können den Strafregisterauszug über die Seite des Schweizer Bundesamts für Justiz online bestellen. Dazu benötigen Sie:

  • • Eine Debitkarte oder eine Kreditkarte, oder TWINT, um so die anfallende Gebühr zu bezahlen.
  • Eine Kopie Ihres Passes, Ihrer Identitätskarte oder Ihres Ausländerausweises zusammen mit dem entsprechenden, unterschriebenen Gesuchsformular.

Bestellung am Postschalter

Wenn Sie die Bestellung am Schalter der Post vornehmen möchten, müssen Sie dies persönlich und mit einem gültigen Ausweis (also Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) tun. Sie müssen zudem die Bezahlung sofort vor Ort durchführen.

Können Sie den Auszug aus dem Ausland beantragen?

Sie können auch vom Ausland aus den Strafregisterauszug beantragen, indem Sie ihn online bestellen und dann digital erhalten.

Kann jemand an Ihrer Stelle den Auszug beantragen?

Nein, den Privatauszug kann jeder Bürger nur für sich selbst und selbstständig beantragen. Dafür sind eine Ausweiskopie und eine Unterschrift nötig. Sie erhalten den Auszug dann an Ihre gemeldete Postadresse zurück. Er kann auch an eine andere Adresse wie z.B. Ihren Arbeitgeber oder bestimmte Behörden verschickt werden – allerdings nur mit Ihrer Zustimmung.

Wenn Sie den Auszug online bestellen, erhalten Sie einen elektronischen, digital signierten Auszug an Ihre angegebene Empfängeradresse Diesen können Sie nur mit einem Passwort öffnen. Den Status Ihres Antrags können Sie online tracken.

Kosten, Gültigkeit und Bearbeitungszeit

Der Strafregisterauszug kostet insgesamt 20 Franken. Wenn Sie den Auszug an eine ausländische Behörde oder ein Konsulat (etwa für ein Visum) schicken wollen, muss dies zuerst beglaubigt werden. Das kostet Sie weitere 20 Franken. Die Bearbeitungszeit bis zum Erhalt des Dokuments beträgt ungefähr zwei Arbeitswochen.

Beachten Sie, dass der Link, den Sie zum Öffnen Ihres digitalen Privatauszuges erhalten lediglich 60 Tage gültig ist und danach nicht mehr benutzt werden kann. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit einen neuen Auszug zu bestellen. Dieser kostet dann allerdings abermals 20 Schweizer Franken.

Zusammenfassung

In der Schweiz gibt es zwei Formen von Strafregisterauszügen, den Privatauszug sowie den Sonderprivatauszug. Der Privatauszug ist der Normalfall, der etwa bei Arbeitgebern oder der Beantragung von Waffenscheinen vorgelegt werden muss. Sonderprivatauszüge sind nur notwendig, wenn Sie bei der Arbeit Kontakt mit bestimmten Personengruppen haben. Die Anträge können entweder digital gestellt oder bei Poststellen beantragt werden.