Wenn ein geliebter Mensch stirbt, kommt es oft zu Uneinigkeiten darüber, welche Erben welche Vermögenswerte bekommen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, gibt es Verfügungen von Todes wegen, die die Erbfolge regeln und bestimmen, wer genau was erbt.
Die am häufigsten vertretene Verfügung ist das Testament. Wir erklären Ihnen, was Sie alles mit dem Testament regeln können, welche Arten der Testamente es gibt, und wie Sie ein Testament schreiben können.
Ein Testament ist ein Dokument, das den letzten Willen einer Person gesetzlich festhält. Hier befinden sich Anweisungen der verstorbenen Person dazu, was mit den hinterbliebenen Vermögenswerten geschehen soll. Im Testament können zusätzliche Erben bestimmt werden, die Verteilung des Erbes kann angepasst werden und es können Bedingungen für das Erbe gegeben werden.
Was mit einem Testament nicht möglich ist, ist die komplette Änderung der Erbfolge, denn in der Schweiz gibt es sogenannte gesetzliche Pflichterben, die im Todesfall immer begünstigt werden müssen. Dazu gehören:
Die eigenen Eltern sind dagegen seit 2023 nicht mehr pflichtteilsberechtigt.
Abgesehen vom Pflichtteil für diese Angehörigen können Sie aber frei über die Verteilung Ihres Nachlasses entscheiden. Sie können etwa zusätzliche Erben einsetzen und diese als Teil der Erbengemeinschaft erklären. Diese Personen bekommen dann einen Prozentsatz Ihrer Erbschaft.
Alternativ können Sie im Testament ein Vermächtnis oder Legat erstellen. Damit vererben Sie einer Person, Institution oder Organisation eine festgelegte Summe oder ausgewählte Gegenstände.
Es wird zwischen drei verschiedenen Arten des Testaments unterschieden:
Das handschriftliche oder eigenhändige Testament müssen Sie vollkommen handschriftlich erstellen. In diesem Dokument finden sich folgende Informationen:
Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Testamentsvollstrecker einsetzen, wenn Sie das möchten. Diese Person regelt dann die Durchsetzung Ihres Testaments und kann so Streitigkeiten unter den Erben verhindern.
Das handschriftliche Testament können Sie ohne Notar schreiben. Es empfiehlt sich aber, es von einem Notar oder Anwalt überprüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass es die gesetzlichen Formalitäten erfüllt. Bewahren Sie es anschliessend an einem sicheren Ort auf, wo es nach Ihrem Tod leicht gefunden wird.
Das öffentliche Testament wird nicht handschriftlich geschrieben. Sie erstellen es gemeinsam mit einem Notar oder einem Urkundsbeamten, der das fertige Testament anschliessend beglaubigt. Für dieses Testament benötigen Sie zwei anwesende Zeugen, die nicht direkt mit Ihnen verwandt sind, oder im Testament als Erben erscheinen.
Der Vorteil dieses Testaments ist, dass der Notar es für Sie sicher aufbewahrt. Es besteht also keine Gefahr, dass das Testament nach Ihrem Tod nicht mehr gefunden wird. Sie können jedoch auch ein handschriftliches Testament bei einem Notar oder Ihrer Bank aufbewahren lassen.
Das Nottestament ist ein mündliches Testament, das nur in Ausnahmesituationen mit unmittelbarer Todesgefahr besteht. In diesem Fall können Sie vor zwei Zeugen Ihren letzten Willen mündlich preisgeben. Diese Zeugen schreiben Ihren Willen sofort auf und versehen das Dokument mit dem Ort und Datum und ihrer Unterschrift.
Online finden Sie verschiedene Muster und Vorlagen für handschriftliche Testamente. Da das öffentliche Testament gemeinsam mit Ihrem Notar erstellt wird, benötigen Sie dazu keine Muster.
Sie sollten regelmässig überprüfen, ob Ihr Testament Ihrer aktuellen Situation entspricht. Ändert sich etwas an Ihrer Erbschaft oder Sie möchten einen Erben hinzufügen, so können Sie Ihr Testament jederzeit ändern. Dabei ist jedoch wichtig, dass Sie dabei das Datum der Änderung anmerken und das geänderte Dokument unterschreiben.
Alternativ können Sie auch ein neues Testament schreiben. In diesem Fall sollten Sie anmerken, dass es sich dabei um eine aktualisierte Version handelt und die alte Version hinfällig ist. Sie können das alte Testament aber auch vernichten, nachdem Sie ein neues erstellt haben.
Während das Testament von Ihnen alleine (eventuell mit der Hilfe eines Notars) erstellt wird, wird der Erbvertrag zwischen Ihnen und einer oder mehreren anderen Personen aufgesetzt. Sie einigen sich hier gemeinsam über einen Erbteil, eine Erbkondition oder andere Belange, die das Erbe betreffen. Der Vertrag muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden, um gültig zu sein.
Wenn Sie vor Ihrem Tode kein Testament erstellen, wird Ihr Nachlass allein unter Ihren Pflichterben gemäss der gesetzlichen Erbfolge des Schweizer Erbrechts aufgeteilt.
Erfahren Sie hier auch alles über den Erbschein. Mit diesem Dokument finden Sie heraus, wer die gesetzlichen Erben sind.
Für Auslandschweizer gilt grundsätzlich die Rechtsordnung des Landes, in dem sich ihr Wohnsitz befindet. Sie können aber mithilfe eines Erbvertrages oder einer Verfügung Ihr Testament dem Schweizer Erbrecht unterstellen. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig bei den Behörden des Landes darüber informieren, ob diese die Verfügung anerkennen.
Wenn Sie als Expat mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben, gilt für Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit das Schweizer Erbrecht. Sie können also genauso vorgehen wie Schweizer Staatsbürger.
Falls Sie Fragen zu Ihrem Testament haben, oder die Unterstützung eines Notars benötigen, können Sie sich je nach Kanton an folgende zuständige Behörden wenden:
Für das handschriftliche Testament und das Nottestament fallen in der Regel keine Kosten an. Für das öffentliche Testament müssen Sie Notargebühren oder Anwaltsgebühren bezahlen.
Je nach Kanton variieren die Gebühren. Bei einem Notar in Zürich müssen Sie etwa mit einer Gebühr von maximal 0,5% Ihres Nettovermögens rechnen.
Das Testament ist sofort nach der Erstellung und Unterzeichnung, bzw. beim öffentlichen Testament nach der Beglaubigung durch den Notar gültig. Die Gültigkeit ist zeitlich unbegrenzt.
Mit einem Testament können Sie Ihren letzten Willen gesetzlich festlegen und die Verteilung Ihres Nachlasses nach Ihrem Tod regeln. Sie können sich für ein handschriftliches oder ein öffentliches Testament entscheiden. Beim öffentlichen Testament fallen Gebühren für einen Notar an. Das handschriftliche Testament ist dagegen kostenlos.