Das Arbeitsgerät fällt aus der Hand, Sie stolpern beim Aktenschleppen oder das Sprunggelenk muss beim Fußballtraining dran glauben: Sowohl am Arbeitsplatz als auch privat passiert es schnell, dass man sich eine Verletzung zuzieht. In den meisten Fällen zahlt die Schweizer Unfallversicherung im privaten und im beruflichen Bereich. Was hierfür die Voraussetzungen sind, welche Personengruppen unfallversichert sind und worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz gesetzlich und obligatorisch. Sie hilft, wenn ein Berufs- oder auch ein Nichtberufsunfall passiert ist oder eine Berufskrankheit eingetreten ist. Damit Sie die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen davon besser stemmen können, unterstützt Sie die Unfallversicherung.
In der Schweiz sind grundsätzlich alle Menschen unfallversichert. Wer in der Schweiz Arbeitnehmer ist, ist automatisch über den Arbeitgeber in der Unfallversicherung. Ebenso versichert sind Arbeitssuchende. Selbstständige schließen ihre Versicherung individuell ab. Alle anderen (Kinder, Schüler, Rentner usw.) sind über die Krankenversicherung unfallsversichert.
Grundsätzlich zahlt die Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, Nichtarbeitsunfälle (Nichtbetriebsunfall) und Berufskrankheiten. Die einzige Ausnahme: Wer weniger als acht Stunden die Woche angestellt ist, ist nicht für Nichtarbeitsunfälle versichert. Näheres zu dieser Abgrenzung lesen Sie im folgenden.
Enthaltene Leistungen sind bei der Unfallversicherung:
Für einen Unfall (accident) gibt es grundsätzlich folgende Einordnung: Es gab einen ungewöhnlichen äußeren Faktor, durch den ein Schaden am Körper entstanden ist. Dieser Vorgang ist plötzlich und unbeabsichtigt abgelaufen. Es gibt zudem verschiedene Körperschädigungen, die den Folgen von Unfällen sehr ähnlich sind und daher gleichgestellt.
Als Arbeitsunfall zählt es dann, wenn es während der Arbeitszeit passiert ist. Wenn der Unfall vor oder nach der Arbeit oder während der Pause passiert, ist folgendes wichtig: Sie waren auf dem Gelände oder in der Nähe von Gefahrenfaktoren, die mit Ihrem Beruf zu tun haben. Sie waren außerdem befugt, dort zu sein.
Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist anders als andere auch auf dem Weg zur und von der Arbeit unfallversichert.
Eine Berufskrankheit muss unmittelbar mit der Arbeit zusammenhängen und deshalb aufgetreten sein. Es gibt eine Liste vom Bundesrat, in der diese aufgezählt sind. Wer genug Nachweise hat, kann aber auch andere Krankheitsfälle als Berufskrankheit einstufen lassen.
Näheres zu dieser wichtigen Abgrenzung können Sie bei der Suva nachlesen.
Das Bundesamt für Gesundheit ist für dieses Thema übergreifend zuständig. Da es aber verschiedene Versicherer gibt, sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige Unfallversicherung wenden, wenn Sie Fragen haben.
Informationen erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber, Ihre Betreuung als Arbeitsloser oder bei Ihrer Krankenversicherung.
In der Schweiz gibt es eine Unfallversicherung, die für alle obligatorisch ist. Lediglich die Art, wie Sie versichert sind, unterscheidet sich je nach Status, und Sie sind über den Arbeitgeber oder Ihre Krankenversicherung geschützt. Die Versicherung zahlt medizinische, finanzielle und lohnausgleichende Leistungen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Unfall oder eine Berufskrankheit nach der Definition Ihrer Unfallversicherung erlitten haben.
Die Unfallversicherung soll nicht nur die gesundheitlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Nichtarbeitsunfällen abdecken. Sollten Sie in diese Lage kommen, melden Sie den Vorfall so schnell wie möglich Ihrer Unfallversicherung. So kann Ihnen schnell geholfen werden, damit es Ihnen rasch wieder besser geht.