Frühzeitig Vorsorge für plötzlich auftretende Situationen zu schaffen, ist unverzichtbar. Für den Fall, selbst nicht mehr handlungsfähig zu sein, kann eine Vollmacht eine entscheidende Rolle spielen. Sie ermöglicht es, vertrauten Personen in Ihrem Namen zu agieren.
Bei Krankheiten, langfristigen Auslandsaufenthalten oder speziellen finanziellen Angelegenheiten - sie kann dafür Sorge tragen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Im heutigen Artikel möchten wir sie darüber aufklären, was eine Vollmacht ist und welche Arten es gibt. Zudem erklären wir, worauf Sie achten müssen, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Eine Vollmacht ist eine rechtliche Erklärung, durch die eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht einräumt, in ihrem Namen zu handeln. Ein Ihnen zugewandter Charakter wird also befähigt, Ihre Wünsche rechtlich durchzusetzen.
Notwendig werden kann das in unterschiedlichen Lebenssituationen. Gründe, in denen es sinnhaft ist, dass ein anderer Mensch im eigenen Namen handeln kann, sind beispielsweise:
Jede geschäftsfähige Person in der Schweiz kann eine Vollmacht erstellen. Geschäftsfähig bedeutet, dass die Person volljährig und geistig in der Lage ist, die Tragweite ihrer Handlung zu verstehen.
Minderjährige oder Personen unter Vormundschaft benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Die Vollmacht erlischt, wenn die Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers verloren geht bzw. er stirbt. Anders lautende Vereinbarungen können im Dokument allerdings ebenso Anwendung finden.
Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die je nach Zweck und Umfang variieren:
Art der Vollmacht | Befähigung |
---|---|
Generalvollmacht | Der Bevollmächtigte ist damit weitreichend befähigt, sich um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu bemühen. |
Spezialvollmacht | Diese ist auf bestimmte Aufgaben oder Bereiche begrenzt. Beispielsweise den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs. |
Vorsorgevollmacht | Sie tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, etwa aufgrund einer Krankheit oder des Alters. |
Transaktionsspezifische Vollmacht | Es wird eine Vollmacht für eine spezifische Transaktion ausgestellt. So möglicherweise für die Abholung eines Pakets bei der Post. |
⚠️ Die Vorsorgevollmacht ist die einzige Vollmacht, die über den Tod hinaus Bestand hält.
Die Wahl der richtigen Vollmacht hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Wer sich wünscht, umfassende und langfristige Vertretungen zu hinterlegen, greift zur General- oder Vorsorgevollmacht.
Wirklich spezifische Fälle oder Aufgaben, die einmalig eintreten, sind durch die Spezialvollmacht bestens abgedeckt.
Wer unsicher ist, wie er in speziellen Situationen handeln kann und soll, holt im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein. Achten Sie stets darauf, ob Sie einer Person grundsätzliche Vertretungsberechtigung erteilen möchten, oder eine Umsetzung lediglich auf bestimmte Geschäftstätigkeiten erfolgen soll.
Häufig wird eine Vollmacht ausgestellt, um diese vor Behörden, Banken oder Versicherungen vorzulegen. Damit diese rechtswirksam ist, ist es notwendig, sie schriftlich auszustellen.
Änderbar oder widerrufbar ist das Dokument zu jeder Zeit. Es ist allerdings wichtig, dass Dritte darüber informiert werden, dass die Vollmacht die Gültigkeit verliert. Der Bevollmächtigte hat in diesem Fall die Verpflichtung, das Dokument an Sie zurückzugeben.
Bei äußerst wichtigen Geschäften kann es ratsam sein, die Vollmacht vom Notar beglaubigen zu lassen. So ist sichergestellt, dass diese definitiv Akzeptanz findet. Auch wer eine Vollmacht aus dem Ausland beauftragen möchte, weil er beispielsweise einen Pass benötigt, beauftragt vorzugsweise ein Notariat. Beachten Sie dabei, dass dies mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.
Bezüglich des Inhaltes ist der Verfasser der Vollmacht vollends ungebunden. Er bestimmt selbst, welche Geschäfte und Ausweitungen das jeweilige Dokument besitzen soll. Seien Sie dabei jedoch möglichst präzise.
⚠️ Sie können eine Vorlage nutzen, wie sie beispielsweise die Stadt Zürich hier zur Verfügung stellt.
Wird eine Vollmacht vom Notar beglaubigt, kann diese im Notariat hinterlegt werden. Auch Banken bieten die Möglichkeit, eigene Formulare für Vollmachten auszufüllen. Diese können dann bei der entsprechenden Bank platziert werden.
Mit einer Vollmacht tragen Sie dafür Sorge, dass eine Ihnen vertraute Person Ihren Willen durchsetzt. Achten Sie darauf, ob das Dokument für bestimmte Geschäfte oder generell gelten soll. Für besonders wichtige Rechtstätigkeiten, bietet sich die notarielle Beglaubigung an.
Wer auch nach seinem Tod in gewisser Weise handlungsfähig bleiben möchte, erstellt eine Vorsorgevollmacht. Banken oder Notariate bieten die Option, diese zu hinterlegen. Eine Vollmacht erhält nur Ihre Gültigkeit, wenn sie schriftlich ausgestellt wird.